Gesetzliche Grundlage
Startschuss für ein besseres Kita-System in Schleswig-Holstein: Der Landtag in Kiel hat im November 2024 das neue Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) beschlossen. Die Regelungen treten zum 1. Januar 2025 in Kraft und sollen für mehr Verlässlichkeit in der Kindestagesbetreuung, Verbesserungen bei den Fachkräften und eine faire Finanzierung zwischen Land, Kommunen und Eltern sorgen.
Änderungen im Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.
Ziel der Reform
Vorausgegangen ist der Kitareform ein bundesweit einmaliger zweijähriger gemeinsamer Beteiligungsprozess von Land, Eltern, Trägern und Kommunen zur Erarbeitung dieser grundlegenden Reform. Die Kitareform beinhaltet einen Gleichklang von finanzieller Entlastung der Familien und Kommunen und schafft gleichzeitig mehr Qualität in den Einrichtungen. Sie ist ein Einstieg in eine transparente und faire Lastenverteilung.