Gesetzliche Grundlage
Das Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (Kita-Reform-Gesetz) und damit einhergehende wesentliche Reformpunkte wurden zum 1. August 2020 umgesetzt. Das Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) ist am 1. Januar 2021 vollumfänglich in Kraft getreten.
Änderungen im Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.
Ziel der Reform
Vorausgegangen ist der Kitareform ein bundesweit einmaliger zweijähriger gemeinsamer Beteiligungsprozess von Land, Eltern, Trägern und Kommunen zur Erarbeitung dieser grundlegenden Reform. Die Kitareform beinhaltet einen Gleichklang von finanzieller Entlastung der Familien und Kommunen und schafft gleichzeitig mehr Qualität in den Einrichtungen. Sie ist ein Einstieg in eine transparente und faire Lastenverteilung.