Gesetzliche Grundlage
Der Startschuss für ein besseres Kita-System in Schleswig-Holstein war gefallen: Der Landtag in Kiel hat im November 2024 das neue Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) beschlossen. Die Regelungen traten zum 1. Januar 2025 in Kraft und sollen für mehr Verlässlichkeit in der Kindertagesbetreuung, Verbesserungen bei den Fachkräften sowie eine faire Finanzierung zwischen Land, Kommunen und Eltern sorgen.
Änderungen im Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.
Ziel der Reform
Die Kitareform war ein bundesweit einmaliger zweijähriger gemeinsamer Beteiligungsprozess von Land, Eltern, Trägern und Kommunen zur Erarbeitung dieser grundlegenden Reform vorausgegangen. Die Kitareform beinhaltete einen Gleichklang von finanzieller Entlastung der Familien und Kommunen und schuf gleichzeitig mehr Qualität in den Einrichtungen. Sie stellte einen Einstieg in eine transparente und faire Lastenverteilung dar.