Beauftragung
Zwei Forschungsinstitute wurden mittels eines Vergabeverfahrens mit der Untersuchung der finanziellen, strukturellen und qualitativen Effekte des KiTaG beauftragt, dies sind das Forschungsinstitut für Bildungs-und Sozialökonomie (FiBS) und das Forschungs- und Entwicklungsinstitut PädQUIS.
Evaluation im Bereich Struktur und Finanzen
Die Evaluation zu Struktur und Finanzen des neuen KiTaG wird durch das Forschungsinstitut für Bildungs-und Sozialökonomie (FiBS) aus Berlin durchgeführt. Unterstützt wird das FiBS von zwei weiteren Unterauftragnehmer:innen: Dem Deutschen Institut für Urbanistik gGmbH sowie dem Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge e.V. an der Universität Leipzig. Alle Forschungsinstitute verfügen neben Erfahrung mit Evaluationsprozessen über eine umfassende Expertise u.a. in der kommunalen Finanz-und Haushaltswirtschaft, der frühkindlichen Bildung.
Evaluation im Bereich Qualität
Die Evaluation im Bereich Qualität wird von der Pädquis Stiftung Berlin (PädQUIS) durchgeführt. Die Stiftung ist als Forschungs- und Entwicklungseinrichtung im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung bundesweit und international aktiv und begleitet derzeit im Auftrag des Bundesfamilienministeriums u.a. die Evaluation zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes. Im Mittelpunkt der Evaluation steht die Betrachtung, in welcher Weise zentrale Gesetzesregelungen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung beitragen. Dabei sollen u.a. die Themenbereiche päd. Fachberatung, Qualitätsmanagement sowie Verfügungszeiten und Leitungsfreistellung vertieft untersucht werden. Aber auch eigenständige Aspekte der Kindertagespflege werden in der Evaluation berücksichtigt. Es wird ein multiperspektivischer Ansatz gewählt, so dass die Perspektiven der verschiedenen Akteure im System Berücksichtigung finden.
Die initiale Idee der Evaluation
In der Übergangsphase, die seit dem 1. Januar 2021 gilt, wird eine Evaluation (nach § 58 KitaG) durchgeführt, die die Abläufe des neuen Systems, die Höhe der Fördersätze und die Definition der ab 2025 vorgesehenen strukturellen Nachteilsausgleiche untersucht. Das seit 1. August 2020 eingesetzte Fachgremium aus Vertretern der kommunalen Landesverbände, der Landeselternvertretung, der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, der Dansk Skoleforening for Sydslesvig e.V., dem Forum Sozial e.V., dem Landesverband Kindertagespflege Schleswig-Holstein e.V. sowie dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung begleitet den Evaluationsprozess federführend.
Der Evaluationsprozess beinhaltet auch eine ausgiebige Analyse des neu eingerichteten Finanzierungssystems SQKM (Standard-Qualität-Kosten-Model). Hierbei werden die Kostenstrukturen der Kindertagesbetreuung im Rahmen einer Vollerhebung analysiert. Das heißt, von allen Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein werden die Kosten erfragt und erhoben. Hierzu bedarf es der Unterstützung der Träger und Kommunen.
Kindertagespflegepersonen können sich freiwillig an dieser Untersuchung beteiligen. Somit wird das gesamte Spektrum der Kindertagesbetreuung beleuchtet und eine breite Beteiligung von der Einrichtung über die Standortgemeinde zum örtlichen Träger der Jugendhilfe ermöglicht überhaupt erst eine tiefe Betrachtung der Wirkungsweisen des Gesetzes. So ist u.a. Ziel der Evaluation die Kostenstruktur des SQKM noch bedarfsgerechter und passgenau zu gestalten. Auch die neuen Qualitätsstandards werden im Rahmen der Evaluation überprüft. Die Erhebungsgrundlage für die Datenabfrage erstellt ein externer Dienstleister.
Breites Themenspektrum wird untersucht
Aus diesem Gremium heraus werden die Wirkungen des neuen Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Begrenzung der maximalen Gruppengröße, die Veränderung durch und die Ausgestaltung der Mindeststandards bei Verfügungs- und Leitungszeiten oder auch die Entwicklung bei Qualitätsmanagement, Fachberatung und der Alltagsintegrierten Sprachbildung untersucht. Wichtig ist hierbei, dass bei den verschiedenen Fragestellungen auch die verschiedenen Perspektiven der unterschiedlichen Akteure im System berücksichtigt werden. Nur so wird es gelingen, einen tieferen Einblick in die Praxis zu gewinnen und dort, wo nötig, das Gesetz sinnvoll weiterzuentwickeln, damit mehr Qualität in den Kitas realisiert werden kann. Denn das ist und bleibt das Ziel der gemeinsamen Bemühungen.
Ablauf des Evaluationsprozesses
Um die Einrichtungsträger auf diesen Datenerhebungsprozess optimal vorzubereiten haben wir alle wichtigen Informationen zum Evaluationsprozess noch einmal kompakt zusammengefasst.
Vorabinformation zur Evaluation des KiTaG
Timeline zum Evaluationsprozess
August 2020
- Konstituierung des Fachgremiums, das den Prozess der Evaluation durchführt.
- Beratungen über die Frage der Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren zur Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes
Oktober 2020
- Beginn eines zweistufigen Ausschreibeverfahrens
(Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb) - 1. Stufe: Interessierte Unternehmen, die in der Leistungsbeschreibung genannten Kriterien erfüllen können, konnten bis Dezember 2020 Teilnahmeanträge einreichen
- 2. Stufe: Aus den eingehenden Teilnahmeanträgen wählt das Fachgremium diejenigen Unternehmen aus, die über eine für den Evaluationsprozess erforderlichen Eignung verfügen. Die Gruppe der interessierten Unternehmen werden bis Ende Februar 2021 zur Angebotsabgabe aufgefordert
Januar 2021
- 1. Januar 2021 Inkrafttreten des KiTaG
- Auswahl der Unternehmen nach Bewertung der Teilnahmeanträge
Aufforderung der ausgewählten Unternehmen zu Angebotsabgabe
März/April/Juni 2021
- Sichtung der Angebote und Gründung eines Auswahlgremiums aus dem Fachgremium
- Verhandlungsrunde mit Unternehmen, die in der zweiten Stufe ein Angebot abgegeben haben
- Festlegung der/des externen Dienst!eister/s zur Durchführung der Evaluation
Juli 2021
- Bis zum 30. Juni 2021 sind die Standortgemeinden der Kindertageseinrichtungen verpflichtet zum Zwecke der Evaluation eine Überleitungsbilanz dem Ministerium vorzulegen. Diese wird die finanziellen Veränderungen der Jahre 2019 und 2021 darstellen, um transparent die finanziellen Auswirkungen der Kitareform für die Standortgemeinden darstellen zu können.
Dezember 2021
- Bis zum 30. November 2021 ist das/die zur Durchführung der Evaluation Beauftragte Unternehmen verpflichtet dem Fachgremium einen ersten Zwischenbericht zur Evaluation vorzulegen
Dezember 2022
Februar 2024