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Thema : Städtebauförderung

Tag der Städtebauförderung


Am 9. Mai 2026 findet in Deutschland zum elften Mal der Tag der Städtebauförderung statt. Die Städte und Gemeinden informieren an diesem Tag über ihre Projekte, Planungen und Erfolge.

Letzte Aktualisierung: 09.01.2026

Logo Städtebauförderung
Die Städtebauförderung gibt es seit 1971.

Mit dem Tag der Städtebauförderung können Städte und Gemeinden seit 2015 deutschlandweit gezielter auf ihre Bauvorhaben und Projekte aufmerksam machen. Der Tag ist ein Initiative von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Partnern.

In diesem Jahr findet der Tag der Städtebauförderung am 9. Mai 2026 statt. Die Veranstaltung soll die positive Wirkung der Städtebauförderung näherbringen und das Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner verstärken, sich mehr bei der Entwicklung ihrer Stadt oder Gemeinde zu beteiligen. Gleichzeitig soll das bisherige Engagement gewürdigt werden.

Land Schleswig-Holstein

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

Begleitagentur

EINSATEAM Eidner & Merker GbR

Langhansstraße 126, 13086 Berlin

Mögliche Veranstaltungen

Um den Tag der Städtebauförderung zu gestalten, bieten sich viele Aktionsformate an: Baustellenbesichtigungen, Stadtteilführungen, Ausstellungen, Stadtteilfeste, Planungswerkstätten, Fotowettbewerbe oder Tage der offenen Tür. Zu den Veranstaltungsmöglichkeiten gehören auch hybride oder digitale Formate wie virtuelle Rundgänge, Online-Gespräche oder Fotowettbewerbe. Sie können auch individuelle Formate entwickeln. Ebenso können Sie bereits geplante Veranstaltungen unter der Dachmarke "Tag der Städtebauförderung" bündeln und an diesem Tag durchführen. Auf der Seite des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) finden Kommunen zahlreiche Arbeitshilfen und Beispiele.

www.tag-der-staedtebaufoerderung.de

Informationen zur Teilnahme

Bitte melden Sie sich für den Tag der Städtebauförderung unter www.tag-der-staedtebaufoerderung.de an. Bei Ihren Vorbereitungen steht Ihnen eine Begleitagentur zur Seite.

Bitte informieren Sie im Innenministerium Schleswig-Holstein das Referat 51 "Städtebauförderung, Besonderes Städtebaurecht, Baukultur" über die in Ihrer Gemeinde geplanten Veranstaltungen und Formate. Rückfragen zur Förderfähigkeit von hiermit verbundenen Ausgaben wenden Sie an Ihre jeweils zuständige Kontaktperson im Städtebauförderungsreferat.

Ergänzende Informationen

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