Das Land Schleswig-Holstein stellt neue Regionalpläne für die drei Planungsräume auf. Sie konkretisieren die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und berücksichtigen regionale Besonderheiten.
Letzte Aktualisierung: 29.08.2025
Die Pläne sollen künftig die noch geltenden Regionalpläne für die ehemals fünf Planungsräume in Schleswig-Holstein ersetzen. Die Landesregierung hat bereits zwei Entwürfe für die neuen Regionalpläne vorgelegt. Zu diesen konnte die Öffentlichkeit Stellung nehmen. Derzeit werden die Stellungnahmen ausgewertet, die im zweiten Beteiligungsverfahren eingegangen sind, das vom 8. Mai bis 8. August 2025 lief.
Die Regionalpläne werden von der Landesregierung als Rechtsverordnungen beschlossen. Die Entwürfe zur Neuaufstellung der Regionalpläne umfassen jeweils den Entwurf der Landesverordnung mit ihren Anlagen. Anlagen sind der Plantext des Regionalplans (Anlage 1), die Karte des Regionalplans (Anlage 2) und der Umweltbericht (Anlage 3).
Die Regionalpläne gelten für die folgenden Planungsräume:
Regionalplan I: kreisfreie Stadt Flensburg und Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg (Planungsraum I)
Regionalplan II: kreisfreie Städte Kiel und Neumünster und Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde (Planungsraum II)
Regionalplan III: kreisfreie Stadt Lübeck, Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn (Planungsraum III).
Im Online-Beteiligungsportal BOB-SH können die Entwürfe für die neuen Regionalpläne sowie alle dazugehörenden Unterlagen eingesehen und heruntergeladen werden. Wählen Sie dort bitte unter "Verfahrensschritt auswählen" den Menüpunkt "Alle" aus, um das erste und zweite Beteiligungsverfahren mit den dazugehörenden Unterlagen auswählen zu können.
Bei den Unterlagen zum ersten Beteiligungsverfahren finden Sie auch die Synopsen mit den eingegangenen Stellungnahmen und den dazu erfolgten Abwägungen der Landesplanungsbehörde.
Die Regionalpläne geben mit den sogenannten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vor, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Darin sind zum Beispiel Siedlungsachsen und regionale Grünzüge sowie Kernbereiche für den Tourismus ausgewiesen oder überregionale Standorte für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen festgelegt.
Die Themen Solarfreiflächenanlagen, wohnbaulicher Entwicklungsrahmen und großflächiger Einzelhandel sind allerdings nicht Gegenstand der Neuaufstellungen. Sie sind im Landesentwicklungsplan geregelt. Das Thema Windenergie an Land ist ausgegliedert und läuft als eigenes Verfahren.
Die Landesplanungsbehörde wird alle im zweiten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Vorschläge prüfen, abwägen, votieren und die Auswertung in einer Synopse zusammenfassen. Die Auswertung der Stellungnahmen, die Überarbeitung der Planentwürfe und die anschließenden Abstimmungen mit den anderen Ministerien dauern mehrere Monate. Gegebenenfalls müssen die Planentwürfe anschließend erneut in ein Beteiligungsverfahren gegeben werden.
Bisheriges Verfahren
Neuaufstellungen von Regionalplänen sind mehrjährige Prozesse. Für die vielen Inhalte der Pläne hat die Landesplanung Fachgutachten ausgewertet, zahlreiche Informationen erhoben und die unterschiedlichen räumlichen Nutzungsmöglichkeiten sorgfältig gegeneinander abgewogen. Außerdem wurden kommunale und regionale Akteure frühzeitig eingebunden. Unter anderem fanden im Herbst 2019 zur Neuaufstellung der Regionalpläne landesweit sieben Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern aus Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik statt.
Die Verfahren zur Neuaufstellung der drei Regionalpläne wurden am 21. Februar 2022 mit der Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt Schleswig-Holstein eingeleitet. Der Untersuchungsumfang für die Umweltprüfungen zu den Regionalplänen wurde am 18. März 2022 im Rahmen eines so genannten Scoping-Termins mit öffentlichen Stellen vorgestellt und diskutiert. Der Landesplanungsrat, der die Landesplanungsbehörde bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen berät, wurde im Verfahren mehrfach beteiligt.
Den ersten Entwürfen für die drei neuen Regionalpläne hat die Landesregierung am 30. Mai 2023 zugestimmt und vom 10. Juli bis 9. November 2023 dazu ein erstes Beteiligungsverfahren durchgeführt. Zu Beginn informierte das Innenministerium in sieben Info-Veranstaltungen über die Inhalte der Regionalpläne sowie den Beteiligungsprozess.
Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren wurden die Pläne überarbeitet. Den zweiten Entwürfen hat die Landesregierung am 8. April 2025 zugestimmt. Vom 8. Mai bis 8. August 2025 fand ein weiteres Beteiligungsverfahren zu den zweiten Entwürfen statt.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Raumordnung gehört es, Raumordnungspläne aufzustellen und fortzuschreiben. In Schleswig-Holstein gibt es den Landesentwicklungsplan (LEP) als landesweiten Raumordnungsplan und zurzeit noch fünf, zukünftig aber nur noch drei Regionalpläne.
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind die Städte und Gemeinden selbst für ihre räumlichen Planungen zuständig. Soweit dies erforderlich ist, müssen sie hierfür Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) aufstellen.
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