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Thema : Neuaufstellung der Regionalpläne

Neuaufstellung der Regionalpläne

Das Land Schleswig-Holstein stellt neue Regionalpläne für die drei Planungsräume auf. Sie konkretisieren die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und berücksichtigen regionale Besonderheiten.

Letzte Aktualisierung: 22.04.2026

Verfahren

Weiteres Verfahren

Bisheriges Verfahren

Weiteres Verfahren

Nach Ende des dritten Beteiligungsverfahrens wird die Landesplanung erneut alle eingegangenen Stellungnahmen prüfen und abwägen und die Ergebnisse der Auswertung in Synopsen für die drei Planungsräume zusammenfassen. Die Landesregierung strebt an, die Neuaufstellungen der drei Regionalpläne bis Ende 2026 abzuschließen.

Bisheriges Verfahren

Neuaufstellungen von Regionalplänen sind mehrjährige Prozesse. Für die vielen Inhalte der Pläne hat die Landesplanung Fachgutachten ausgewertet, zahlreiche Informationen erhoben und die unterschiedlichen räumlichen Nutzungsmöglichkeiten sorgfältig gegeneinander abgewogen. Außerdem wurden kommunale und regionale Akteure frühzeitig eingebunden. Unter anderem fanden im Herbst 2019 zur Neuaufstellung der Regionalpläne landesweit sieben Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern aus Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik statt.

Die Verfahren zur Neuaufstellung der drei Regionalpläne wurden am 21. Februar 2022 mit der Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt Schleswig-Holstein eingeleitet. Der Untersuchungsumfang für die Umweltprüfungen zu den Regionalplänen wurde am 18. März 2022 im Rahmen eines so genannten Scoping-Termins mit öffentlichen Stellen vorgestellt und diskutiert. Der Landesplanungsrat, der die Landesplanungsbehörde bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen berät, wurde im Verfahren mehrfach beteiligt.

Den ersten Entwürfen für die drei neuen Regionalpläne hat die Landesregierung am 30. Mai 2023 zugestimmt und vom 10. Juli bis 9. November 2023 dazu ein erstes Beteiligungsverfahren durchgeführt. Zu Beginn informierte das Innenministerium in sieben Info-Veranstaltungen über die Inhalte der Regionalpläne sowie den Beteiligungsprozess.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren wurden die Pläne überarbeitet. Den zweiten Entwürfen hat die Landesregierung am 8. April 2025 zugestimmt. Vom 8. Mai bis 8. August 2025 fand ein weiteres Beteiligungsverfahren zu den zweiten Entwürfen statt.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden die Planentwürfe erneut überarbeitet. Den dritten Entwürfen hat die Landesregierung am 14. April 2026 zugestimmt. Zu den Änderungen gegenüber den zweiten Planentwürfen kann vom 29. April bis einschließlich 29. Juni 2026 Stellung genommen werden.

Bekanntgabe der Planungsabsichten (PDF, 86KB, Datei ist barrierefrei)

Bekanntmachung Einleitung erstes Beteiligungsverfahren (PDF, 90KB, Datei ist barrierefrei)

Bekanntmachung Einleitung zweites Beteiligungsverfahren

Datenschutzhinweise zum Beteiligungsverfahren

Kontakt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – Landesplanung

Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel

Weitere Informationen

Inhalte und Verfahren der Raumordnungspläne : Datum

Zu den wichtigsten Aufgaben der Raumordnung gehört es, Raumordnungspläne aufzustellen und fortzuschreiben. In Schleswig-Holstein gibt es den Landesentwicklungsplan (LEP) als landesweiten Raumordnungsplan und zurzeit noch fünf, zukünftig aber nur noch drei Regionalpläne.

Stellungnahmen zu Bauleitplänen : Datum

Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind die Städte und Gemeinden selbst für ihre räumlichen Planungen zuständig. Soweit dies erforderlich ist, müssen sie hierfür Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) aufstellen.

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