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Thema : Bauen

Bau-Turbo

Mit dem sogenannten Bau-Turbo sollen kommunale Verfahren entlastet, Planungen beschleunigt und Wohnraum schneller verfügbar gemacht werden. Vorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen unter Abweichung von den Vorgaben des Bauplanungsrechts und ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans genehmigt werden. Das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten.

Bau-Turbo

Erläuterungen zum Bau-Turbo

Hier finden Sie praxisbezogene Informationen und Erläuterungen rund um die Anwendung des Bau-Turbos. Das Angebot ist ein unverbindlicher Service.

Fragen und Antworten zum Bau-Turbo

Das FAQ-Angebot gibt eine erste Orientierung zu den weitreichenden gesetzlichen Regelungen und kann aktualisiert und ergänzt werden.

Kontakt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

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