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Thema : Bauen

Erläuterungen zum Bau-Turbo

Hier finden Sie praxisbezogene Informationen und Erläuterungen rund um die Anwendung des Bau-Turbos. Das Angebot ist ein unverbindlicher Service.

Letzte Aktualisierung: 07.01.2026

Das "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung", der sogenannte Bau-Turbo, ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten. Mit dem sogenannten Bau-Turbo sollen kommunale Verfahren entlastet, Planungen beschleunigt und Wohnraum schneller verfügbar gemacht werden. Als erste Orientierung hat das Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht (IV 52) Erläuterungen sowie eine FAQ-Liste erstellt. Durch eine zentrale Bereitstellung von Informationen sowie Links zu Informations- und Beratungsangeboten (auch anderer Behörden) soll die Umsetzung von Bauvorhaben effizient unterstützt, Genehmigungen beschleunigt und Wohnraum dauerhaft gesichert werden.

Das Informationsangebot ist ein unverbindlicher Service und soll eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleisten. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die weitere Entwicklung in der Rechtsanwendung und -auslegung kann erwartungsgemäß dynamisch ausfallen, insbesondere weil bislang keinerlei gefestigte Rechtsprechung zu den gesetzlichen Neuerungen vorliegt. Ergänzungen, Präzisierungen und auch Andersbewertungen bleiben folglich vorbehalten.

Weitere Informationen

Informationsangebot des Bundesbauministeriums

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat für verschiedene Zielgruppen (Privatpersonen, Umsetzende, Unternehmen) Informationen zusammengestellt:

Bau-Turbo: Informationen des Bundes

Darüber hinaus wurde ein Umsetzungslabor initiiert:

Umsetzungslabor zum Bau-Turbo

Gesetzgebungsverfahren

Das Gesetzgebungsverfahren sowie Informationen rund um das Zustandekommen des Gesetzes sind hier abrufbar:

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Informationen für Gemeinden und Genehmigungsbehörden

Erläuterungen zum "Bau-Turbo" (Innenministerium Schleswig-Holstein) (PDF, 583KB, Datei ist barrierefrei)

Berliner Leitfaden

Deutscher Städtetag: Dokumentation zum Online-Austausch vom 03.11.2025

FAQ des Freistaates Bayern

Im Einzelfall können sich die an der Umsetzung beteiligten Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden mit dem Referat IV 52 in Verbindung setzen, um vor allem Fragen grundsätzlicher Natur zu erörtern. Gern nehmen wir auch Hinweise und Änderungs-/Ergänzungsvorschläge für die FAQ-Liste entgegen.

Kontakt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel

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