Das "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung", der sogenannte Bau-Turbo, ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten. Mit dem sogenannten Bau-Turbo sollen kommunale Verfahren entlastet, Planungen beschleunigt und Wohnraum schneller verfügbar gemacht werden. Als erste Orientierung hat das Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht (IV 52) Erläuterungen sowie eine FAQ-Liste erstellt. Durch eine zentrale Bereitstellung von Informationen sowie Links zu Informations- und Beratungsangeboten (auch anderer Behörden) soll die Umsetzung von Bauvorhaben effizient unterstützt, Genehmigungen beschleunigt und Wohnraum dauerhaft gesichert werden.
Das Informationsangebot ist ein unverbindlicher Service und soll eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleisten. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Die weitere Entwicklung in der Rechtsanwendung und -auslegung kann erwartungsgemäß dynamisch ausfallen, insbesondere weil bislang keinerlei gefestigte Rechtsprechung zu den gesetzlichen Neuerungen vorliegt. Ergänzungen, Präzisierungen und auch Andersbewertungen bleiben folglich vorbehalten.
Weitere Informationen
Informationsangebot des Bundesbauministeriums
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat für verschiedene Zielgruppen (Privatpersonen, Umsetzende, Unternehmen) Informationen zusammengestellt:
Bau-Turbo: Informationen des Bundes
Darüber hinaus wurde ein Umsetzungslabor initiiert:
Umsetzungslabor zum Bau-Turbo
Gesetzgebungsverfahren
Das Gesetzgebungsverfahren sowie Informationen rund um das Zustandekommen des Gesetzes sind hier abrufbar:
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
Informationen für Gemeinden und Genehmigungsbehörden
Erläuterungen zum "Bau-Turbo" (Innenministerium Schleswig-Holstein) (PDF, 583KB, Datei ist barrierefrei)
Berliner Leitfaden
Deutscher Städtetag: Dokumentation zum Online-Austausch vom 03.11.2025
FAQ des Freistaates Bayern
Im Einzelfall können sich die an der Umsetzung beteiligten Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden mit dem Referat IV 52 in Verbindung setzen, um vor allem Fragen grundsätzlicher Natur zu erörtern. Gern nehmen wir auch Hinweise und Änderungs-/Ergänzungsvorschläge für die FAQ-Liste entgegen.
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