Bundesratsinitiative zur Aufnahme nationaler Minderheiten ins Grundgesetz
Eine Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen
Letzte Aktualisierung: 02.07.2026
Über die Initiative
Auf Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen hat der Bundesrat am 26. September 2025 beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, die vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands in das Grundgesetz aufzunehmen.
Mit der Entschließung sollte zunächst einmal politische Einigkeit zwischen den Bundesländern hergestellt werden. Der Bundesrat hat in seinem Beschluss feststellt, dass die Bundesrepublik Deutschland mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen eine gesamtstaatliche Verantwortung für den Schutz der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und Volksgruppen übernommen hat.
Der Bundesrat hat weiter die Bundesregierung gebeten, eine Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes vorzubereiten, um deutlich zu machen, dass der Staat die Identität der Minderheiten und Volksgruppen achtet, die in Deutschland nach dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten anerkannt wird (Das sind die dänische Minderheit und die friesische Volksgruppe in Schleswig-Holstein, die Saterfriesen, die Sorben und die Minderheit der deutschen Sinti und Roma).
Warum ist das wichtig?
In Deutschland gibt es in der föderalen Staatsstruktur Aufgabenverteilungen zwischen dem Bund und den Bundesländern. In den Verfassungen mehrerer, aber nicht aller Bundesländer gibt es bereits entsprechende Bestimmungen zugunsten der in der Bundesrepublik Deutschland beheimateten nationalen Minderheiten und Volksgruppen. Die vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes soll die gemeinsam vom Bund und den Ländern wahrgenommene gesamtstaatliche Verantwortung für den Schutz nationaler Minderheiten unterstreichen. Eine Grundgesetzänderung ist nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag möglich und ein Schutzstatus im Grundgesetz hat auch bei politischen Veränderungen mehr Bestand. Durch die Änderung des Grundgesetzes würden keine Individualrechte geschaffen, sondern ein kollektivrechtlicher Schutz der sprachlichen und kulturellen Identität der Minderheiten. Deutschland würde mit einer entsprechenden verfassungsrechtlichen Bestimmung auch ein starkes Signal der Unterstützung deutschsprachiger Minderheiten in Osteuropa senden und ein deutliches Zeichen für die Glaubwürdigkeit deutscher Minderheitenpolitik setzen.
Wie geht es weiter?
Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird sich weiter an der Seite der Organisationen der nationalen Minderheiten in Deutschland für die Verankerung einer Achtensklausel im Grundgesetz einsetzen. Im November 2025 hat der Ministerpräsident Mitglieder der Bundesregierung und Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktionen um Unterstützung gebeten. Die Bundesregierung hat den Bundesrat am 19. März 2026 jedoch informiert, dass das innerhalb der Bundesregierung für das Thema nationale Minderheiten zuständige Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz entschieden hat, keine Grundgesetzänderung mit der vom Bundesrat angestrebten Achtensklausel zu den nationalen Minderheiten in Deutschland vorzubereiten.
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