Die Hinweiskarten Starkregengefahren zeigen mögliche Überflutungen nach einem außergewöhnlichen und einem extremen Starkregenereignis. Sie sind das Ergebnis einer Simulation, die aufgrund der landesweiten Berechnung auf vereinfachenden Annahmen basiert.
Letzte Aktualisierung: 01.09.2024
Hinweis
Starkregenereignisse können grundsätzlich überall auftreten und zu lokalen Überflutungen führen. Die Hinweiskarten identifizieren Bereiche mit einer potenziell erhöhten Überflutungsgefährdung. Sie basieren auf pauschalisierten Annahmen und landesweit verfügbaren Datensätzen und können nicht alle lokalen Gegebenheiten berücksichtigen, so dass es zu Abweichungen zwischen Karten und tatsächlich auftretenden Wassertiefen kommen kann. Zudem können die tatsächlichen Wasserhöhen durch unvorhergesehene Ereignisse höher ausfallen, z.B. durch Abflusshindernisse wie verstopfte Durchlässe.
Von Starkregen spricht man, wenn innerhalb kurzer Zeit außergewöhnlich große Mengen an Niederschlag auftreten. Diese Niederschläge können kurzfristig nur begrenzt versickern oder durch die Kanalisation aufgenommen werden, so dass es zur Sammlung von Niederschlagswasser auf der Geländeoberfläche kommt. Je nach Gefälle fließt es in Richtung der Geländetiefpunkte (Senken), so dass es lokal und auch fernab von Gewässern zu hohen Wasserständen und Überflutungen kommen kann.
Im Rahmen des Projektes "Hinweiskarten Starkregengefahren" des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) wurden in Zusammenarbeit mit zehn Bundesländern einheitliche Hinweiskarten zur Starkregengefahr veröffentlicht, darunter auch für Schleswig-Holstein.
Die Hinweiskarten Starkregengefahren zeigen flächendeckend, wie sich Starkregenereignisse außerhalb von Fließgewässern auswirken können. Dabei wird die maximal erreichte Wassertiefe, die Fließrichtung und die maximale Fließgeschwindigkeit dargestellt. Es wurden zwei Starkregenszenarien berechnet:
Außergewöhnliches Ereignis mit einer Wiederkehrzeit von 100 Jahren und einer Dauer von einer Stunde: Die Niederschlagshöhe für Schleswig-Holstein liegt dabei je nach Lage zwischen 35 mm und 40 mm. Der Niederschlag wird über die Dauer nicht mit konstanter Intensität angesetzt, sondern steigt bis zu einem Maximum nach ca. 30 % der Zeitdauer an und fällt im Anschluss wieder ab (Intensitätsverteilung gemäß Euler-Typ II).
Extremes Ereignis mit einer Niederschlagshöhe von 100 mm bei einer Dauer von einer Stunde: Hier wird von einer konstanten Niederschlagsintensität, dem sogenannten Blockregen, ausgegangen.
Weitere Informationen zu den Hinweiskarten Starkregengefahren sowie einen freien Webdienst (WMS-Service) finden Sie hier.
Im Geoportal des Bundes und der Länder entsteht aktuell eine deutschlandweite Hinweiskarte Starkregengefahren. Die Karte Schleswig-Holstein steht hier bereits zur Verfügung.
Bei Modellberechnungen ist es immer notwendig, zwischen dem Detaillierungsgrad, der Modellausdehnung und der damit verbundenen Berechnungszeit abzuwägen. So wurden auch bei der Erstellung der landesweiten Hinweiskarten Starkregengefahren einige Annahmen bzw. Vereinfachungen getroffen:
Hinweis
Aufgrund der pauschalisierten Annahmen sind die Hinweiskarte Starkregengefahren nur bedingt als Planungsgrundlage verwendbar. Sie vermögen es jedoch, Hinweise zu potenziellen Überflutungsflächen und gefährdeten Gebieten zu geben, die aber stets mit den lokalen Erfahrungen und Wissen vor Ort überprüft werden sollten.
Die Versickerungsfähigkeit des Bodens wurde nicht berücksichtigt.
Das Kanalnetz sowie Überstau aus der Kanalisation wurden nicht berücksichtigt.
Gewässer wurden nur oberhalb des im Geländemodell enthaltenen Wasserspiegels und nicht mit ihrem Profil betrachtet.
Brücken wurden in das Geländemodell eingeschnitten.
Durchfahrten wurden meist nicht berücksichtigt.
Pumpleistungen wurden, sofern bekannt, berücksichtigt und sonst mit einer pauschalen Annahme von 0,3 m3/s versehen.
Durchlässe und Rohre wurden mit pauschalen Annahmen berücksichtigt.
Binnen-Risikogewässer gemäß europäischer Hochwasserrichtlinie werden als nicht ausufernd angenommen.
Für Binnen- und Küstenhochwasser liegen nach der europäischen Hochwasserrichtlinie schon detailliert berechnete Karten mit Überflutungsflächen vor. Für die Einschätzung der Überflutungsgefährdung muss daher eine gemeinsame Betrachtung der Hinweiskarte Starkregengefahren und der Hochwassergefahrenkarten erfolgen.
Einige Kommunen in Schleswig-Holstein haben bereits lokale Starkregengefahrenkarten erstellt. Diese kleinräumigeren Betrachtungen können zumeist die örtlichen Gegebenheiten genauer berücksichtigen und verwenden ggf. andere Niederschlagsszenarien. Es kann dabei zu anderen Ergebnissen als in den Hinweiskarten Starkregengefahren kommen. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Kommune. Dort, wo bereits lokale Starkregengefahrenkarten existieren, sollten diese primär herangezogen werden.
FAQ
Wie lese ich die Hinweiskarten Starkregengefahren?
Was wird auf den Hinweiskarten dargestellt?
Die Hinweiskarten Starkregengefahren zeigen flächendeckend, wie sich Starkregenereignisse in Bezug auf Überflutungen außerhalb von Fließgewässern auswirken können. Dabei werden die maximal erreichte Wassertiefe, die Fließrichtung und die maximale Fließgeschwindigkeit dargestellt. Für jeden Ort gibt es zwei Karten: Eine für ein außergewöhnliches und eine für ein extremes Szenario (siehe oben).
Welche Darstellungsebenen (Layer) gibt es?
Für jedes der beiden Starkregenszenarien kann je ein Layer für
die maximal erreichte Wassertiefe,
die Fließrichtung und
die maximale Fließgeschwindigkeit
ein- oder ausgeschaltet werden.
Was bedeuten die Farben in der Karte?
Blautöne in den Karten zeigen die maximale berechnete Wassertiefe. In den Hinweiskarten werden Wassertiefen erst ab 10 cm dargestellt. Je dunkler der Blauton ist, desto größer ist die errechnete Wassertiefe.
Gelb-Rot-Töne stellen die maximalen Fließgeschwindigkeit dar. Dabei werden geringe Geschwindigkeiten in Gelb und höhere in Rot dargestellt.
Seen und Binnen-Risikogewässer gemäß europäischer Hochwasserrichtlinie sind schraffiert dargestellt.
Richtwerte zu möglichen Auswirkungen bestimmter Wasserstände oder Fließgeschwindigkeiten befinden sich in den nachfolgenden Tabellen. Im Einzelfall kann bereits bei einer geringeren Wassertiefe oder Fließgeschwindigkeit eine Gefährdung bestehen.
Tabelle: Potenzielle Gefahren bei unterschiedlichen Wasserständen (LUBW, 2016, ergänzt)
Wasserstand
Potenzielle Gefahren für Leib und Leben
Potenzielle Gefahren für Infrastruktur und Objekte
5 - 10 cm
Vollgelaufene Keller können das Öffnen von Kellertüren gegen den Wasserdruck verhindern. Eingeschlossene Personen können ertrinken.
Überflutung und Wassereintritt durch ebenerdige Keller oder Lichtschächte von Kellerfenstern sowie in tieferliegende Gebäudeteile, z.B.(Tief-)Garageneinfahrten
10 - 50 cm
Gefahr des Ertrinkens für (Klein-)Kinder bereits bei niedrigen Wasserständen
Wassereintritt auch durch höhergelegene Kellerfenster oder Türen ohne Dichtungen
50 - 100 cm
Wassereintritt auch bei erhöhten Eingängen. Dichtungen, vor allem bei nach innen öffnenden Türen können versagen
> 100 cm
Statisches Versagen und Bruch von Wänden sowie Gefahr des Ertrinkens für Kinder und Erwachsene
Versagen von Bauwerksteilen
Tabelle: Potenzielle Gefahren bei unterschiedlichen Fließgeschwindigkeiten (LUBW, 2016)
Fließgeschwindigkeit
Potenzielle Gefahren für Leib und Leben
Potenzielle Gefahren für Infrastruktur und Objekte
0,2 - 0,5 m/s
Gefahr für ältere und Bewegungs-eingeschränkte Menschen oder Kinder beim Queren des Abflusses
Versagen von Türdichtungen durch erhöhten Druck
0,5 - 2 m/s
Gefahr für Leib und Leben beim Versuch, sich durch den Abflussstrom zu bewegen
Bruch von Wänden durch Kombination von hohen statischen und dynamischen Druckkräften
> 2 m/s
Versagen von Bauteilen oder Bauelementen in Folge von Unterspülungen sowie durch mitgeführte größere Feststoffe (z.B. Container, Auto, Baumstamm)
Mögliches Versagen von Bauwerksteilen Versagen von Bauwerksteilen durch mitgeführte Feststoffe
Beschädigung der Bausubstanz durch Unterspülung
Was ist der Unterschied zwischen den Hinweiskarten Starkregengefahren und lokalen Starkregengefahrenkarten?
Die Hinweiskarten Starkregengefahren bieten eine gute Ersteinschätzung für ganz Schleswig-Holstein, ob und wo eine Gefährdung bei Starkregen vorliegt. Die Karten basieren auf landesweiten Annahmen. Aufgrund der großen Modellgebiete sind die Ergebnisse weniger detailliert als die der kommunalen Starkregengefahrenkarten, jedoch ausreichend genau, um durch Starkregen gefährdete Bereiche zu identifizieren.
Kommunale Starkregengefahrenkarten stellen die Gefahren durch Überflutung infolge von Starkregen dar, z.B. als Wassertiefen in überfluteten Bereichen oder Fließwege des Oberflächenabflusses. Bei der Erstellung der Karten können aufgrund der lokal begrenzten Betrachtung die Bedingungen vor Ort detaillierter abgebildet werden als in den Hinweiskarten, weitere Datensätze in die Modellierung integriert und für weitere Szenarien erstellt werden.
Tabelle: Unterschiede zwischen Hinweiskarten Starkregengefahr und lokalen Starkregengefahrenkarten
Hinweiskarten Starkregengefahr
Lokale Starkregengefahrenkarte
Inhalt
Für verschiedene Starkregen-Szenarien wird das sich auf der Geländeoberfläche abfließende und sammelnde Wasser in Bezug auf resultierende maximale Wassertiefen und maximale Fließgeschwindigkeiten ggf. mit Fließrichtung dargestellt.
Erfasstes Gebiet
landesweit
lokal
Zweck
Sensibilisierung der Bevölkerung
Hinweise, wo eine intensivere Auseinandersetzung erforderlich ist.
Planungsgrundlage für größere Maßnahmen
Detailtiefe
Landesweite Datensätze
Vereinfachende Annahmen
Nicht alle örtlichen Details
Kanalisation nicht berücksichtigt
örtliche Details integriert
ggf. höhere räumliche Auflösung
ggf. Berücksichtigung der Kanalisation
Bereitgestellt durch
BKG und Land Schleswig-Holstein
Kommune
Was ist der Unterschied zwischen den Hinweiskarten Starkregengefahren und den Hochwasserkarten?
Die Hochwassergefahrenkarten zeigen die Überflutungsgefährdung basierend auf Modellrechnungen durch Fluss- und Küstenhochwasser. In verschiedenen Karten werden für ein Hochwasser mit einer niedrigen, einer mittleren und einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit jeweils die räumliche Ausdehnung der Überflutung und die Wassertiefe dieser Risikogewässer dargestellt.
Die Hinweiskarten Starkregengefahren stellen landesweit die maximalen Wassertiefen und die maximalen Fließgeschwindigkeiten aus der Simulation von Starkregenereignissen dar. Es werden jeweils Karten für ein außergewöhnliches und ein extremes Ereignis bereitgestellt.
Für die Einschätzung der Überflutungsgefährdung müssen Hinweiskarten Starkregengefahren und Hochwassergefahrenkarten gemeinsam betrachtet werden. Dort wo bereits in den Hochwassergefahren Überflutungen an Binnengewässern ermittelt wurden, sind diese in den Hinweiskarten Starkregengefahren nicht erneut berechnet worden.
Zu beachten ist außerdem, dass bei Starkregenkarten, anders als bei den Hochwassergefahrenkarten, keine Angaben dazu ermittelt werden können, wie oft statistisch mit einer dargestellten Überflutung gerechnet werden muss.
Was ist Starkregen und was muss ich wissen?
Was ist Starkregen?
Wenn innerhalb kurzer Zeit außergewöhnlich große Mengen an Niederschlag auftreten, spricht man von Starkregen. Diese Starkregen entstehen aus konvektiver Bewölkung, die in den Sommermonaten häufig in Verbindung mit Gewitterzellen auftreten. Die Niederschläge können kurzfristig nur begrenzt versickern oder durch die Kanalisation aufgenommen werden, so dass es zur Sammlung von Niederschlagswasser auf der Geländeoberfläche kommt. Je nach Gefälle fließt es in Richtung der Geländetiefpunkte (Senken), so dass es lokal und auch fernab von Gewässern zu hohen Wasserständen und Überflutungen kommen kann.
Wie verändern sich Starkregenereignisse durch den Klimawandel?
Das Potenzial für extreme Niederschlagsereignisse steigt durch die Klimaerwärmung, da wärmere Luft mehr Wasserdampf aufnehmen kann als kalte Luft. Zudem kann es zu einer größeren räumlichen Ausdehnung von Starkregenzellen kommen. Gerade bei sommerlichen Gewittern ist aufgrund der geänderten meteorologischen Verhältnisse auch mit einer Intensivierung der wolken- und niederschlagsbildenden Prozesse zu rechnen, so dass die Niederschlagssumme bei sommerlichen Gewittern zunehmen wird.
Was tue ich, wenn die Karten eine mögliche Gefährdung anzeigen?
Zeigen die Hinweiskarten Starkregengefahren eine potenzielle Gefährdung, so ist Handlungsbedarf gegeben, da jeder und jede Einzelne selbst für die Vorsorge vor Schäden durch Starkregen verantwortlich ist. Das betroffene Areal sollte genauer betrachtet werden, da die Karten lediglich Hinweise geben können. Folgende Fragen können bei der Einschätzung helfen:
War das Gebäude schon mal von Überflutungen durch Starkregen betroffen?
Wie ist das Gelände um das Haus? Gibt es Gefälle oder Senken?
Wo würde das Wasser auf das Grundstück oder ins Gebäude kommen?
Gibt es bereits bauliche Maßnahmen, die Wasser zurückhalten, z.B. Rückstauklappen, Aufkantungen oder Abdichtungen? Wo fehlen diese?
Auch wenn die Hinweiskarten Starkregengefahren keine Gefährdung anzeigen, gibt dieses keine abschließende Sicherheit, da auch geringe Überflutungstiefen, die nicht in den Karten dargestellt sind, zu Problem führen können.
Ausführliche Informationen zur Vorsorge und Verhalten im Ernstfall finden Sie unter www.wasserstark.sh.
Wie kann ich als Privatperson vorsorgen?
Starkregenereignisse können überall auftreten und lassen sich nicht verhindern. Jeder und jede Einzelne ist selbst für die Vorsorge vor Schäden durch Starkregen verantwortlich und kann durch Vorsorgemaßnahmen das Risiko eines Schadens minimieren.
Dazu gehört:
Informieren Sie sich über Ihr persönliches Überflutungsrisiko
Treffen Sie Vorsorgemaßnahmen, wie z.B. bauliche Maßnahmen am Gebäude, überflutungssichere Nutzung von tiefgelegenen Räumen und ggf. Abschluss einer Elementarschadensversicherung
Überlegen Sie, was im Ernstfall zu tun ist.
Ausführliche Informationen zur Vorsorge und Verhalten im Ernstfall finden Sie unter www.wasserstark.sh.
Was kann ich als Kommune tun?
Grundsätzlich sind potenziell Betroffene verpflichtet, im Rahmen des ihnen Möglichen und Zumutbaren selbst Eigenvorsorge zu betreiben und sich vor den Auswirkungen von Hochwasser zu schützen (§ 5 Abs. 2 WHG). Gleichzeitig hat die Kommune dort eine zentrale Rolle im Bereich des Starkregenrisikomanagements, wo im Bereich des gemeindlichen Verantwortungsbereichs ein überwiegendes öffentliches Interesse am Hochwasserschutz besteht. Ihnen obliegt die Daseinsvorsorge als Aufgabe der kommunalen Gemeinschaft (z.B. die Abwasserbeseitigung), die Planungshoheit in ihrem Gebiet sowie die örtliche Gefahrenabwehr. Zudem kennen sie die lokalen Probleme und die Gegebenheiten vor Ort. Auch können sie mit eigenen Liegenschaften und Infrastruktur selber betroffen sein.
Das Risikobewusstsein bzgl. Überflutungen durch Starkregenereignisse ist sowohl im privaten als auch im kommunalen Bereich die Grundlage zum Handeln. Dieses basiert auf einer systematischen Analyse der Überflutungsgefährdung sowie der Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen mit den Beteiligten vor Ort. Zu den Maßnahmen zählen nicht nur bauliche Aktivitäten, sondern u.a. auch die Information der Bevölkerung und organisatorische Maßnahmen für den Fall eines Starkregenereignisses.
Wie soll ich mich bei einer Starkregenwarnung verhalten?
Nicht jedes Starkregenereignis führt zu einer Überflutung. Wenn für Ihre Region eine Starkregenwarnung herausgegeben wird, halten Sie sich auf dem Laufenden und verfolgen Sie die aktuellen Wettermeldungen.
Bereiten Sie sich auf ein mögliches Starkregenereignis vor indem Sie u.a.
Ihre Regenrinnen und Abflüsse prüfen und säubern
gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe in nicht überflutungsgefährdete Bereiche bringen
Fenster und Türen sichern
Ihr Auto rechtzeitig umparken, wenn es im überflutungsgefährdeten Bereich steht.
Ausführliche Informationen zur Vorsorge und Verhalten im Ernstfall finden Sie unter www.wasserstark.sh.
Wie soll ich mich bei Überflutungen verhalten?
Informieren Sie sich über die aktuelle Lage. Im Fall von Überflutungen durch Starkregen ist schnelles Handeln wichtig, da die Vorwarnzeiten kurz sind und durch die große Niederschlagsmenge sich schnell große Wassermengen konzentrieren. Beachten Sie Folgendes:
Schalten Sie den Strom für die Gebäudeteile und Räume ab, die vom eindringenden Wasser gefährdet sind.
Gehen Sie nicht in tiefergelegene Räume oder Unterführungen.
Überflutete Gebiete sollen nicht betreten oder durchfahren werden.
Dichten Sie Kelleröffnungen, Türen und Fenster mit Sandsäcken oder anderem geeignetem Material ab.
Verständigen Sie Ihre Nachbarn und unterstützen Sie nach Möglichkeit ältere und hilfsbedürftige Menschen sowie Menschen mit Verständigungsproblemen oder Behinderungen.
Achten Sie auf die Anweisungen des Katastrophenschutzes.
Ausführliche Informationen zum Verhalten im Ernstfall und Checklisten finden Sie unter www.wasserstark.sh.
Wie wurden die Hinweiskarten Starkregengefahren erstellt?
Welches Modell und welche Daten wurden verwendet?
Im Rahmen des Projektes „Hinweiskarten Starkregengefahren“ des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie wurden in Zusammenarbeit mit zehn Bundesländern einheitliche Hinweiskarten zur Starkregengefahr veröffentlicht. Es wurden bei der Erstellung jeweils landesweite Datensätze berücksichtigt.
Die instationäre hydrodynamische Berechnung der Hinweiskarten Starkregengefahren erfolgte mit dem 2-dimensionalen Modell HiPIMS auf Basis der vollständigen Flachwassergleichung (Saint-Venant-Gleichung). Dabei werden die Niederschläge auf einem 1 x 1 m Oberflächenraster unter Berücksichtigung der Landnutzung modelliert. Das Oberflächenraster bildet das Gelände unter Berücksichtigung von Hausumringen und der jeweiligen Dachform ab. Pump- und Schöpfwerke mit Angabe von Pumpleistung sowie Ein- und Auslass wurden gemäß dem Digitalen Anlagenverzeichnis berücksichtigt.
Betrachtet werden die auf dem gewässerkundlichen Flächenverzeichnis basierenden Teileinzugsgebiete, welche im Schnitt rund 100 km² groß sind. Da Starkregen meist kleinräumig auftreten, sind meist nur einzelne Teileinzugsgebiete oder Teile aneinandergrenzender Teileinzugsgebiete betroffen.
Welche Annahmen und Vereinfachungen wurden getroffen?
Bei numerischen Simulationen gilt es immer, zwischen dem Detaillierungsgrad, der Modellausdehnung und der damit verbundenen Berechnungszeit abzuwägen. So wurden auch bei der Erstellung der landesweiten Hinweiskarten Starkregengefahren einige Annahmen bzw. Vereinfachungen getroffen:
Die Versickerungsfähigkeit des Bodens wurde nicht berücksichtigt. Begründung: Die Versicherungskapazität des Bodens ist bei einem Starkregenereignis schnell erreicht und spielt eine untergeordnete Rolle.
Das Kanalnetz sowie Überstau aus der Kanalisation wurden nicht berücksichtigt. Begründung: Die Kanalisation ist in der Regel nur auf Niederschlagsereignissemit einer Wiederkehrzeit bis zu 5 Jahre ausgelegt und kann während eines Starkregenereignisses nur einen geringen Teil der Wassermassen aufnehmen.
Risikogewässer nach HWRL werden als nicht ausufernde Gewässer mit einem unendlichen Fassungsvermögen betrachtet. Begründung: Die möglichen Ausuferungen sind an den Risikogewässern bereits in den Hochwassergefahrenkarten dargestellt.
Gewässer werden nicht mit ihrem Profil betrachtet. Begründung: Der Bereich unter der Wasseroberfläche ist nicht im DGM enthalten.
Brücken werden in das Geländemodell eingeschnitten. Begründung: Fließhindernisse werden so vermieden.
Durchfahrten werden meist nicht berücksichtigt. Begründung: Sie sind nur selten in den ALKIS-Daten hinterlegt.
Pumpleistungen werden, sofern bekannt, berücksichtigt und sonst mit einer pauschalen Annahme von 0,3 m3/s versehen.
Für Gewässerverrohrungen wurden die Annahmen in der folgenden Tabelle getroffen.
Größe
Annahme
Durchlässe
< DN 500
nicht berücksichtigt
DN 500 bis DN 2000
Berücksichtigung mit einer Breite von 2 m, so dass eine Durchgängikeit im 1x1 m Raster gegeben ist; keine Verklausung
> DN 2000
die angegebene Breite wird unter der Annahme verwendet, dass diese zu 30 % verklaust ist
Rohre
Länge ≤ 100 m
werden in das Gelände geschlitzt
Länge > 100 m
werden als einfache Rohrhydraulik abgebildet
Wie werden Bäche und Flüsse berücksichtigt?
Ausuferungen an Gewässern werden nur innerhalb der Teileinzugsgebiete des Models dargestellt und zudem nur, wenn es sich nicht um ein Risikogewässer gemäß europäischer Hochwasserrichtlinie handelt. Eine Weitergabe des Abflusses im Gewässer von einem oberhalb liegenden zu einem unterhalb liegenden Teileinzugsgebiet findet nicht statt, da die hier vorgenommene vereinfachte Betrachtung ohne Versickerung sonst zu unrealistischen hohen Abflüssen in den Unterläufen der Gewässer führen würde. Eine Aussage über eine mögliche Betroffenheit durch Überflutung ist damit nur durch die kombinierte Betrachtung von Hochwassergefahrenkarte und Hinweiskarte Starkregengefahr möglich.
Welche Auswirkungen haben die Hinweiskarten?
Haben die Hinweiskarten rechtliche Konsequenzen?
Die Hinweiskarten Starkregengefahren dienen zur Information über potentielle Gefahren durch Überflutungen infolge von Starkregen. Sie haben keine rechtlichen Folgen.
Hat die Veröffentlichung der Hinweiskarten Starkregengefahren Auswirkungen auf meine Versicherungen?
Die Hinweiskarten Starkregengefahren dienen zur Information über potentielle Gefahren durch Überflutungen infolge von Starkregen. Die meisten Versicherungen nutzen zur Bestimmung des Schadensrisikos ein eigenes, nicht öffentlich zugängliches System. Die Versicherungsprämien werden anhand des individuellen Risikos bzw. der Zuordnung zu einer Gefährdungsklasse bemessen. Es liegt im Ermessen der Versicherer, inwieweit sie die Daten der Hinweiskarten Starkregengefahren einbeziehen.
Nutzungsbedingungen und Haftungsausschluss
Die Kartenerstellung erfolgte durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie.
Die Daten sind urheberrechtlich geschützt. Die Daten werden geldleistungsfrei gemäß der Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen sind hier zu finden.
Informationen zum Haftungsausschluss entnehmen Sie bitte folgendem Dokument.
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