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Thema : Bevölkerungsschutz in Schleswig-Holstein

Was ist ein Katastrophenfall?

Im Katastrophenfall arbeiten verschiedene Behörden und Organisationen unter einer Leitung zusammen. Was aber versteht man unter einem Katastrophenfall?

Letzte Aktualisierung: 06.01.2025

Umgangssprachlich werden oft auch kleinere Missgeschicke oder Unglücke als "Katastrophe" bezeichnet. In der Gefahrenabwehr ist der Katastrophenfall jedoch ein folgenschweres Unglücksereignis, das nur bewältigt werden kann, wenn viele verschiedene Behörden und Organisationen unter einer Leitung zusammenarbeiten. Katastrophenfälle sind also Ereignisse, die die alltäglichen Gefahrenabwehrkräfte wie Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei alleine nicht bewältigen können.

Zusätzliche Hilfe ist erforderlich. Sie wird von der Katastrophenschutzbehörde koordiniert. Untere Katastrophenschutzbehörden sind die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte. Diese können den Katastrophenalarm auslösen und somit ein Ereignis offiziell zur "Katastrophe" erklären.

Katastrophenfall ausrufen

Einen Katastrophenfall ausrufen können in Schleswig-Holstein das Land oder die Kreise bzw. kreisfreien Städte, so geschehen 1976 bei der Sturmflut an Nordseeküste und Elbe und 1978/ 1979 bei der Schneekatastrophe. Beim Elbehochwasser in Lauenburg 2013 hatte der Kreis Herzogtum-Lauenburg den Katastrophenfall ausgerufen.

Um die Bevölkerung im Krisen- oder Katastrophenfall zu schützen, ihr zu helfen oder Gefahren von ihr abzuwehren, greifen viele Einrichtungen und Maßnahmen ineinander, zum Beispiel bei Zuständigkeiten, der technischen Ausstattung oder bei der Vorsorge. Zu den Einrichtungen gehören die Feuerwehren, das Technische Hilfswerk (THW), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) sowie zur militärischen Verteidigung die Bundeswehr.

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