Um möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu leben, kann die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst notwendig sein.
Wenn Sie zum Beispiel Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, der Gestaltung des Alltagslebens oder der Haushaltsführung benötigen, können Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Wenn Sie einen der Pflegegrade 2 bis 5 haben, erhalten Sie hierfür Leistungen der Pflegekasse, sogenannte Pflegesachleistungen.
Weitere Informationen auf der Seite „Pflege bezahlen“
Der Pflegedienst bietet Ihnen verschiedene Leistungen an, zum Beispiel Hilfestellung beim Waschen oder Baden, beim Aufstehen und Zubettgehen, beim Ankleiden oder Essen. Außerdem können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihnen im Haushalt helfen, etwa beim Einkaufen, Kochen und Putzen. Daneben bieten die ambulanten Pflegedienste auch Betreuungsleistungen an. Dazu gehört die Unterstützung bei der Gestaltung Ihres häuslichen Alltags und bei Aktivitäten, zum Beispiel Begleitung beim Spazierengehen oder Vorlesen.
Sie werden auch bei Krankheit oder bei ärztlichen Verordnungen sachkundig versorgt, denn der Pflegedienst hat qualifizierte Fachkräfte, die Wunden versorgen, Verbände wechseln, Medikamente geben oder Injektionen vornehmen können.
Ambulante Pflegedienste sind in der Regel rund um die Uhr erreichbar und versorgen Sie auch am Wochenende. Die Hilfeeinsätze werden individuell vereinbart. Der Pflegedienst kann zum Beispiel nur einmal morgens kommen oder auch dreimal am Tag. In einem Pflegevertrag zwischen Ihnen und dem Pflegedienst werden Leistungsumfang und Kosten der Pflege festgehalten.
Ob und wie viele Leistungen von der Pflegekasse gezahlt werden, hängt von dem jeweiligen Pflegegrad ab. Wenn Sie zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie diese selbst bezahlen.
Hier können Sie nach einem ambulanten Pflegedienst In Ihrer Nähe suchen:
Zum Pflegeheimnavigator (AOK)
Zum Pflegefinder (BKK)
Zum Pflegekompass (Knappschaft)
Zum Pflegelotsen (vdek)