Eine andere Möglichkeit ist die kurzfristige Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung. Kurzzeitpflege hilft beispielsweise in Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche Pflege nicht möglich ist. Kurzzeitpflege kann auch eine Lösung sein, wenn beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt ein Pflegebedarf auftritt und Sie die Pflege erst noch organisieren müssen.
Sie erhalten dafür bis zu acht Wochen im Jahr.
Die Pflegekassen übernehmen einen Teil der Kosten. Dafür stehen in allen Pflegegraden bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Leistungen der Kurzzeitpflege müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen. Ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen vorliegen und auf welche Leistungen Sie zurückgreifen können, können Sie bei Ihrer Pflegekasse oder dem örtlichen Pflegestützpunkt erfragen.