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Thema : Pflege

Glossar

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Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Im sogenannten Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz ist die vertragliche Informationspflicht von Pflegeeinrichtungen geregelt. Häufig gibt es jedoch Unsicherheiten bei Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Sie stellen sich Fragen wie: Welche Zusatzleistungen sind wirklich nötig? Welche Kündigungsfristen gelten? Und was ist zu tun, wenn Verträge gegen das Recht verstoßen?

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berät Sie auch bei diesen Rechtsfragen. Sie können anrufen oder bei einer Beratungsstelle vor Ort vorbeigehen, um einen Termin zu vereinbaren. Für die persönliche Beratung wird eine Gebühr erhoben, die sich nach der Länge der Beratungszeit richtet.

Zur Übersicht der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in Schleswig-Holstein

Wohn-Pflege-Angebote

Wollen Sie eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft gründen? Suchen Sie die für sich passende Einrichtung? Sie haben bereits Mitstreiter gefunden – Freunde, Nachbarn, die Bürgermeisterin –, die mit Ihnen gemeinsam ein Wohnprojekt planen wollen? Die Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter (KIWA) informiert über das Konzept von Haus- und Wohngemeinschaften in Schleswig-Holstein. Die FachberaterInnen unterstützen auch beim Aufbau neuer Projekte.

Zum Internetauftritt der KIWA

In einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft leben Sie in Ihrem eigenen Wohnraum mit Ihren eigenen Möbeln in einer Wohnung oder einem Haus gemeinsam mit mehreren Mietern. Ein Betreuungsdienst ist rund um die Uhr vor Ort und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich aktiv in den Alltag einzubringen. Pflege vereinbaren Sie individuell mit einem Anbieter Ihrer Wahl. Als Gemeinschaftsraum innerhalb der Wohn- oder Hausgemeinschaft dient die Wohnküche. So können Sie innerhalb der Gemeinschaft die Möglichkeit für gemeinsame Aktivitäten nutzen, oder Sie ziehen sich in Ihren eigenen Wohnraum zurück

Weitere Informationen über Wohn-Pflege-Gemeinschaften

In der Broschüre „Wohn-Pflege-Gemeinschaft: Gepflegt alt werden – selbstbestimmt und privat leben“ sind Qualitätsempfehlungen und Planungshilfen für Sie zusammengestellt, die Sie kostenlos herunterladen können.

Zur Broschüre „Wohn-Pflege-Gemeinschaft: Gepflegt alt werden – selbstbestimmt und privat leben“

Wohnen mit Demenz

Mit der Musterwohnung für Menschen (nicht nur) mit Demenz bietet das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig Holstein eine hervorragende Möglichkeit, sich zu informieren und praktische Tipps zur Wohnungsanpassung und deren Finanzierung zu bekommen. Der virtuelle Rundgang ermöglicht Ihnen einen realitätsnahen Einblick – im wahrsten Sinne des Wortes.

Zum virtuellen Rundgang durch die Musterwohnung

Planungshilfen für Umbauten und spezielle Ausstattung gibt auch die Broschüre „Gepflegt alt werden – selbstbestimmt und privat leben“, die Sie kostenlos herunterladen können.

Zur Broschüre „Gepflegt alt werden – selbstbestimmt und privat leben“

Weitere Hinweise zum Thema Wohnen mit Demenz und entsprechende Einrichtungen in Ihrer Umgebung finden Sie auf dem Internetportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Zum Wegweiser Demenz des Bundesfamilienministeriums

Wohngemeinschaften im Alter

Die Kinder leben weit weg, Ehepartner sind verstorben. Viele Senioren fühlen sich zu Hause einsam. Der Einzug in eine Senioren-WG kann Ihnen helfen, diese Einsamkeit zu verhindern. Dort leben Sie mit anderen Menschen zusammen, die vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht haben wie Sie und gerne in Gesellschaft leben möchten. Sie können sich austauschen und gegenseitig unterstützen. Bei Bedarf können Sie in der Gemeinschaft weitere Unterstützung selbst organisieren, zum Beispiel hauswirtschaftliche Hilfen, Essen auf Rädern oder auch ambulante Pflege.

Weitere Informationen zum Thema „Wohnen im Alter“ hat die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zusammengestellt.

Zur Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Auch bei einer Demenzerkrankung kann der Umzug in eine ambulant betreute Wohngemeinschaft sehr sinnvoll sein. Hier leben Sie mit anderen Menschen in einer vertrauten familienähnlichen Situation zusammen. Sie können sich austauschen und gegenseitig unterstützen. Für Ihr Zimmer können Sie Ihre Möbel von zu Hause mitbringen. Die Gemeinschaftsräume werden gemeinsam eingerichtet. Es ist möglich, die Pflege und Betreuung so zu organisieren, dass rund um die Uhr jemand da ist, der sich um Sie kümmern kann. Weitere Informationen zum Thema Wohnen mit Demenz finden Sie auf dem Internetportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Zum Wegweiser Demenz des Bundesministeriums

Wohnraumanpassung

Damit Sie möglichst lange zu Hause leben können, sollte Ihre Wohnung Ihren Bedürfnissen angepasst werden. Statt auf den Küchenstuhl zu steigen, um das oberste Fach des Küchenschrankes zu erreichen, kann für Sie der Küchenschrank tiefer gehängt werden. Wenn es Ihnen schwer fällt, in die Badewanne zu steigen, kann ein Griff angebracht oder vielleicht eine Dusche eingebaut werden, in die Sie einen Duschstuhl stellen können. So werden Gefahren beseitigt und Ihr Alltag vereinfacht.

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können Sie für erforderliche Anpassungsmaßnahmen einen Antrag auf einen Zuschuss bei Ihrer Pflegekasse stellen.

Bei der Auswahl der Maßnahmen, die für Sie sinnvoll sind, beraten Sie Ihre Pflegekasse oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Pflegestützpunkts.

Zu den Pflegestützpunkten in Schleswig-Holstein

Praktische Tipps und Informationen, wie Sie Ihr Zuhause sicher, hilfreich und behaglich gestalten können, erhalten Sie bei einem virtuellen Rundgang durch eine Musterwohnung – nicht nur für Menschen mit Demenz.

Zum virtuellen Rundgang durch die Musterwohnung

Der Verein „Barrierefrei Leben e.V.“ bietet Tipps und Lösungsbeispiele für das selbständige und barrierefreie Wohnen. Hier können Sie sich informieren, ob und wie Sie Hilfsmittel einsetzen oder bauliche Anpassungen vornehmen lassen können.

Zur Internetseite von „Barrierefrei Leben e.V.

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