Das Gesamtbudget ist der Teil der Ausgaben, der nach Abzug unvermeidbarer Ausgaben (etwa Zinszahlungen oder Mittel für den Kommunalen Finanzausgleich) zur Verfügung steht. Das Gesamtbudget bildet damit die Summe der maximal verfügbaren Finanzmittel, die für Ausgaben für Personal und Verwaltung (Budget I) sowie für Zuwendungen, Zuschüsse und Investitionen (Budget II) zur Verfügung stehen.
Die Aufteilung des Gesamtbudgets ist für die langfristige Planung notwendig. Denn es steht nur ein klar definierter Betrag insgesamt zur Verfügung. Das Budget I steigt in den kommenden Jahren unvermeidbar an, insbesondere durch eine zunehmende Zahl von Pensionärinnen und Pensionären sowie erhöhte Aufwendungen für Beihilfekosten (analog zu Kostensteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung). Wenn es hier Steigerungen gibt, müssen zwingend die Ausgaben im Budget II entsprechend sinken, da der Gesamtbetrag nicht überschritten werden darf.