Mit dem Kinopreis Schleswig-Holstein würdigt die Landesregierung herausragende programmliche Aktivitäten und Schwerpunkte der Kinos im jeweils zurückliegenden Jahr. Prämiert werden vielfältige Angebote außerhalb der Standardprogramme sowie ein hoher Anteil deutschsprachiger und europäischer Produktionen. Dabei haben Filmsonderprogramme, Kinder- und Jugendangebote, Dokumentarfilme und Programmreihen eine besondere Bedeutung. Außerdem werden kulturelle Angebote, innovatives Kinomarketing, besondere Serviceleistungen, die Qualität des Gesamtangebots, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit gewürdigt.
Der Preis im Detail
Gründungsjahr: Der Kinoprogrammpreis wurde erstmalig im Jahr 2009 vergeben.
Stifter/Träger: Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein ist der Träger des Wettbewerbes.
Vergabeturnus: Der Kinoprogrammpreis Schleswig-Holstein wird jeweils rückwirkend für das vergangene Jahr verliehen (Siehe Rubrik "Preisträger der letzten Jahre").
Vergabe: Für das Programmjahr 2025 werden insgesamt 17 Einzelpreise in fünf Kategorien vergeben.
Vergabekategorien:
Fünf Preise für das "Kino des guten Programms" in Höhe von jeweils 7.500 Euro
Drei Preise für das "Kino als Kulturort" in Höhe von jeweils 4.800 Euro
Drei Preise für das "Kino der Nachhaltigkeit" in Höhe von jeweils 4.800 Euro
Drei Preise für das "Kino für Alle" in Höhe von jeweils 4.800 Euro
Drei Preise für das "Kino der guten Idee" in Höhe von jeweils 4.800 Euro
Vergabegremium: Die Beiträge werden von einer Jury bewertet. Diese setzt sich aus Sachverständigen der Film- und Kulturbranche, sowie Vertreterinnen und Vertreter der MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein und des Kulturministeriums zusammen. Die MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein schlägt der Kulturministerin die Zusammensetzung der Jury vor.
Informationen zur Bewerbung
Wer kann sich bewerben? Alle gewerblichen und nichtgewerblichen Kinos können sich mit ihren Jahresfilmprogrammen um den Kinopreis Schleswig-Holstein bewerben. Es ist dabei unerheblich, in welcher Rechtsform das Filmtheater geführt wird.
Wie kann man sich bewerben? Das Bewerbungsformular für den Kinopreis ist im Kasten verlinkt.
Wie hoch ist der Gesamtpreis? Im Jahr 2026 stehen 95.100 Euro Preisgeld zu Verfügung.
Dürfen Sie sich selbst auf den Preis bewerben? Ja, eine Eigenbewerbung ist möglich.
Bis wann können Sie sich bewerben? Die Bewerbungsfrist ist am 13. April 2026 abgelaufen.
Wo können Sie sich bewerben? Filmwerkstatt Kiel
MO/N Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH
Dänische Straße 15
24103 Kiel
Telefon 0431 720040-20 E-Mail: kinopreis-sh@moin-filmfoerderung.de
Das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein und die MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein werden die Kinopreise am Mittwoch, 10. Juni 2026 vergeben. Beginn ist um 17:00 Uhr, der Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben.
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