Für das Schuljahr 2025/2026 setze ich die Kostenbeiträge für den Besuch von Berufsschulen einschließlich Bezirksfachklassen und Landesberufsschulen von Umschülerinnen und Umschülern nach § 23 [6] SchulG wie folgt fest:
- Für Berufsschulen einschl. Bezirksfachklassen auf € 6.397,- pro Umschülerin oder Umschüler,
- für Landesberufsschulen auf € 7.329,- pro Umschülerin oder Umschüler.
Darin sind die Kosten der Unterhaltung und Bewirtschaftung eines Schülerwohnheimes, das mit der Landesberufsschule als verbunden anerkannt ist (§ 125 [4] SchulG), angemessen i.H.v. € 231,00 berücksichtigt.
Die Beiträge nach Nr. 1 oder 2 sind an den Schulträger bzw. das Regionale Berufsbildungszentrum zu zahlen. Diese melden die Umschüler (Name, Vorname, Ausbildungsberuf, Beginn, Ende und Maßnahmenträger/Selbstzahler) spätestens 8 Wochen nach Bekanntmachung dieses Erlasses dem Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB -Landesamt- ), Sachgebiet 11 -Justiziariat und Haushalt-, Muhliusstraße 38, 24103 Kiel.
Nach Prüfung dieser „Umschülerliste“ wird dem Schulträger, dem Regionalen Berufsbildungszentren oder einem sonstigen Träger einer Berufsschule ein Kassenzeichen vom SHIBB übermittelt, unter dem der 75%ige Landesanteil des Beitrages nach Nr. 1 oder 2 je Umschüler an das Land abzuführen ist (§ 23 [7] SchulG-SH i.V. mit § 1 Nr. 1 SHIBBZustVO). Nachmeldungen von Umschülerinnen und Umschülern sind unverzüglich vorzunehmen.
Die Erstattung an das Land bitte ich auf das Konto der Landeskasse Schleswig-Holstein
Bundesbank Hamburg, BLZ 210 000 00, Kto-Nr. 20 20 15 77,
BIC-Code: MARKDEF1200, IBAN: DE82 2000 0000 0020 2015 77
unter Angabe des Kassenzeichens vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörn Krüger
- Direktor -