Das Betriebliche Gesundheitsmanagement für die beruflichen Schulen des Landes Schleswig-Holstein ist auf der Basis der § 59er Vereinbarung (§59 MBG SH 2/2015) eingeführt worden. Es hat zum Ziel, die Verhältnisse in den beruflichen Schulen gesundheitsförderlicher zu gestalten (Verhältnisprävention) sowie die Eigenverantwortung der Beschäftigten für Ihre Gesundheit zu stärken (Verhaltensprävention).
Als strukturelle Grundlage dafür hat die Staatskanzlei Schleswig-Holstein das Säulenmodell BGM entwickelt, welches die Bereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Betriebliche Gesundheitsförderung und das Psychosoziale Hilfesystem unter einem Dach vereint.
Koordinatorin und Ansprechpartnerin in allen Bereichen ist
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