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Schleswig-Holsteinisches
Institut für Berufliche Bildung
SHIBB Landesamt
: Thema: Ministerien & Behörden

Festsetzung der Schulkostenbeiträge für den Besuch von schleswig-holsteinischen Landesberufsschulen für das Haushaltsjahr 2026

Runderlass des Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung -SHIBB Landesamt- vom 17. Februar 2026 – SHIBB 117 -

Letzte Aktualisierung: 17.02.2026

Gemäß § 112 [3] SchulG sind die Schulkostenbeiträge für den Besuch von Landesberufsschulen für jedes Haushaltsjahr im Voraus festzusetzen. Die Höhe dieser Schulkostenbeiträge bemisst sich nach den laufenden Kosten (§ 48 [1] Satz 2 SchulG) sowie den Verwaltungs- und Investitionskosten der jeweiligen Landesberufsschule.

In den festgesetzten Schulkostenbeiträgen für Landesberufsschulen, die mit einem Schülerwohnheim verbunden sind, das von der obersten Schulaufsichtsbehörde als mit der Schule verbunden anerkannt ist (§ 125 [4] SchulG), ist ein Anteil für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des Heimes zu berücksichtigen. Dieser Internatskostenanteil (IKA) ist nutzungsunabhängig und dient der finanziellen Absicherung für die Bereitstellung eines Heimes. Der IKA wird nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn ein Schülerwohnheim für die jeweilige Landesberufsschule tatsächlich vorgehalten wird und als „mit der Schule verbunden“ anerkannt worden ist.

Die Entscheidung über diese Verbundenheit trifft die oberste Schulaufsicht im Benehmen mit dem jeweiligen Schulträger oder dem Regionalen Berufsbildungszentrum als AöR bzw. dessen Bevollmächtigten. Von den Schulträgern bzw. den regionalen Berufsbildungszentren ist die Anerkennung aktenkundig zu machen.

Bei dem Schulkostenbeitrag - einschließlich Internatskostenanteil - handelt es sich um einen Schullastenausgleich und nicht um eine individuelle Kostenfestsetzung. Als angemessener Anteil für die Unterhaltung und Bewirtschaftung eines Heimes wurde deshalb von mir für alle Landesberufsschulen als feste Größe ein Betrag in Höhe von € 699,- in die Berechnung einbezogen.

Die Höhe der einzelnen Schulkostenbeiträge ergibt sich im Wesentlichen aus den von den Schulträgern vorgelegten Bilanzen des Haushaltsjahres 2024 und aus der Schülerzahl der Herbststatistik (2024/25) des Statistikamtes Nord.

Um den Schulkostenbeitrag für das Haushaltsjahr 2027 rechtzeitig festsetzen zu können, bitte ich Sie, dem Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB – Landesamt), Sachgebiet 11 -Justiziariat und Haushalt-, Muhliusstraße 38, 24103 Kiel

bis spätestens 30. Juni 2026

die vollständigen Unterlagen (Rechnungsabschluss 2025 und Haushaltsplan 2027) in Papierform und unterschrieben vorzulegen. Dabei bitte ich um gesonderte Ausweisung der Einnahmen für Umschüler sowie der entsprechenden Ausgabenseite (Personalkostenerstattung an das Land).

Schulträger, die mehrere Landesberufsschulen unterhalten, bitte ich, für jede dieser Landesberufsschulen eine/n individuelle/n Jahresrechnung bzw. Haushaltsplan vorzulegen.

Die festgesetzten Schulkostenbeiträge für das Haushaltsjahr 2026 sind beigefügter Tabelle zu entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Jörn Krüger

- Direktor -

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