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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Verhaltenstipps

Mit diesen nützlichen Verhaltenstipps kommen Sie sicher durch den Verkehr

Letzte Aktualisierung: 11.05.2015

Sensibel sein für die Gefahren des Straßenverkehrs - als Fußgänger, mit Fahrrad oder Auto, auf dem Weg in den Urlaub und bei jedem Wetter!

Verkehrssicherheit ist nicht selbstverständlich!

Informieren Sie Sich an dieser Stelle über nützliche Verhaltenstipps, um jederzeit als Verkehrsteilnehmer mobil und sicher unterwegs zu sein.

Akkordeon

Tipps zur Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn geeignete Rückhalteeinrichtungen benutzt werden. Darüber hinaus gilt die allgemeine Gurtpflicht.

Tipps zur Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen

Achtung – Radfahrer von rechts!

Die Polizei hat auf die gestiegene Zahl der Radunfälle und der dabei verunglückten Menschen reagiert: Es gibt eine landesweite Präventionskampagne „Achtung - Radfahrer von rechts!“.

Achtung – Radfahrer von rechts!

Achtung Rutschgefahr!

Besondere Gefahren im Straßenverkehr während der Erntezeit

Alljährlich führt die Erntezeit zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr. Zum einen entstehen gefährliche Situationen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, die die Fahrbahnen verschmutzen, deren Ladung nicht ausreichend gesichert ist. Auch nicht verkehrssichere Anhänger und unzureichend gesicherte und kenntlich gemachte Anbaugeräte sind immer wieder Gefahrenquellen. Das richtige Verhalten im Straßenverkehr bedeutet aber zugleich für alle anderen Verkehrsteilnehmer gleichermaßen die notwendige Vorsicht und Rücksicht an den Tag zu legen. 

Trecker mit Anhänger auf einer Landstraße


Konkret bedeutet dies:

  • Im Bereich von Feldein- und -ausfahrten ist mit Verschmutzungen der Fahrbahn durch Erdreich oder Erntegut zu rechnen
  • Gleiches gilt in Kurvenbereichen im Umfeld landwirtschaftlicher Betriebe und Flächen
  • Beachten Sie die völlig anderen Geschwindigkeits-, Lenk- und Beschleunigungsmöglichkeiten von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Gespannen und deren überbreite und überlange Ausmaße
  • Überholen Sie grundsätzlich nur bei völlig klarer Verkehrslage und beachten Sie, dass Blinker und Beleuchtung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen durch Verschmutzung schlechter erkennbar sein können
  • Beim kleinsten Zweifel: Verzichten Sie auf Überholmanöver - das gilt ganz besonders für Kradfahrer!

Fahrer und Verantwortliche von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Gespannen haben insbesondere

  • Erkennbarkeit und Sicherheit ihrer Fahrzeuge und Anbaugeräte sicherzustellen
  • unabwendbare Verschmutzungen von Fahrbahnen ausreichend kenntlich zu machen, abzusichern und unverzüglich nach der Feldarbeit zu entfernen
  • beim Abbiegen insbesondere in Feldeinfahrten und Grundstücke (Betriebe) rechtzeitig zu blinken Beim Linksabbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr (Rückschaupflicht) zu beachten.
  • mit Überholmanövern von PKW- und Kradfahrern zu rechnen. Bei erkennbar unmittelbar nachfolgenden Fahrzeugschlangen diesen das Überholen / Vorbeifahren zu ermöglichen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landespolizei sind für dieses Thema sensibilisiert und kontrollieren landwirtschaftliche Fahrzeuge verstärkt, auch im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen, während der Erntezeit.

Axel Behrends, im Landespolizeiamt, zuständig für die Verkehrssicherheitsarbeit, hierzu: „Die Zahl der Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit der Ernte lag in den vergangenen Jahren auf einem etwa gleichbleibenden Niveau. Trotzdem ist jeder Unfall einer zu viel! Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden: Seien Sie geduldig und partnerschaftlich im Umgang mit Fahrern von landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Stellen Sie als Fahrer eines landwirtschaftlichen Fahrzeugs stets sicher, dass Sie nur mit einem verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs sind.“

Gut vorbereitet in den Urlaub mit Wohnwagen und Wohnmobil

„Die Urlaubszeit ist da und die Campingfreunde beladen ihre Caravans und Wohnmobile, um in den wohlverdienten Urlaub zu fahren. Dabei sollte man einige Dinge beachten. Vor der Abfahrt ist es wichtig, dass man sich die Zeit nimmt, sich wieder an das Fahren mit dem Wohnwagengespann zu gewöhnen, z.B. das Üben des Rückwärtsfahrens. Nicht vergessen: Der Check des Allgemeinzustandes, insbesondere die Radaufhängung, Rückspiegel und den Reifendruck.“ rät Matthias Hagen vom Polizei-Autobahnrevier Mölln.

Weiter: Gegenstände in einem Wohnmobil sollten gesichert transportiert werden, so dass es bei einer plötzlichen Notbremsung nicht zu einer katapultartigen Bewegung von Gegenständen im Fahrzeug kommt.

Die Ladung im Wohnwagen muss gleichmäßig und vorschriftsmäßig verteilt und verstaut werden, so dass der Anhänger nicht kippt oder zu viel Belastung auf die Anhängerkupplung bringt. Eines der Risiken, welche auf der Straße auftreten können, ist das „Ins-Schlingern-geraten“, der Wohnwagen beginnt zu wanken und fährt im Zickzack.

Ursächlich hierfür können sein:

  • die überhöhte Geschwindigkeit,
  • Seitenwind,
  • die Luftverwirbelung beim Überholen eines Lkw,
  • eine plötzliche Lenkradbewegung durch Ausweichen verursacht,
  • ein schlechtes aufeinander Abstimmen des Gleichgewichtes zwischen Zugfahrzeug und Anhänger.

Beim Auftreten des o.g. Phänomens sollte man leicht die Geschwindigkeit verringern, indem man das Gaspedal loslässt, um die Motorbremse zu aktivieren, dieses bis zum Verschwinden des Schlingerns.

Ein Wohnwagen ist ein Anhänger, was eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h zur Folge hat. Bei bestimmten Voraussetzungen darf der Campingfreund sein Vehikel bis maximal 100 km/h durch die Lande rollen lassen.

Zu diesen zählen zum Beispiel:

  • dass die Gesamtmasse des Wohnwagens die Masse des Zugfahrzeuges im leeren Zustand nicht übersteigen darf,
  • weiterhin muss der Wohnwagen mit einer Stabilisierungseinrichtung nach DIN-Norm ausgestattet sein,
  • der Anhänger muss so beladen werden, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Dabei muss beachtet werden, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
    Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich!

Für Wohnmobile (bis 3,5 t zGG) sind Verkehrsvorschriften wie bei Pkw zu beachten.

Bei Wohnmobilen über 3,5 t bis 7,5 t zGG beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf BAB 100 Km/h, auf sonstigen Straßen außerhalb von geschlossenen Ortschaften 80 Km/h. Überholverbote für Lkw betreffen auch diese Wohnmobile.

Wer im Besitz der alten Führerscheinklasse 3 ist, kann ein Wohnmobil bis zu einem zGG von 7,49 t fahren.

Wer im Besitz der neuen Führerscheinklasse B ist, nur bis 3,5 t zGG. Der Anhängerbetrieb hinter Wohnmobilen/Wohnwagen hinter Zugfahrzeugen muss führerscheinrechtlich besonders betrachtet werden.

Variante 1:

  • ein Zugfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3500 kg darf zusätzlich einen Anhänger mit einem zGG von max. 750 kg mitführen,
  • das zulässige Gesamtgewicht dieser Fahrzeugkombination darf insgesamt 4250 kg betragen,

Variante 2:

  • Anhänger über 750 kg zGG dürfen nur mitgeführt werden, wenn das zGG der Fahrzeugkombination, also Zugfahrzeug einschließlich Anhänger, nicht mehr als 3500 kg beträgt. Hierbei ist zu beachten, dass das zGG des Anhängers die Leermasse (Leergewicht) des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigen darf,
  • übersteigt das zGG des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges, ist die Fahrerlaubnisklasse BE erforderlich, auch wenn das zGG der Zugeinheit weniger als 3500 kg beträgt
  • übersteigt das zGG der Fahrzeugkombination 3500 kg (zGG Zugfahrzeug + zGG Anhänger) ist ebenfalls Klasse BE erforderlich.

Die Anzahl der Achsen ist nach dem neuen Fahrerlaubnisrecht bei der Zuordnung zu den einzelnen Fahrerlaubnisklassen nicht mehr relevant, Lenk- und Ruhezeitvorschriften Vorschriften gelten nicht für Wohnmobile, diese sind nach der Verordnung (EWG) 561/2006 ausgenommen. Dennoch sollten Campingfreunde bei ihren Fahrten ausreichende Pausen einlegen und Ruhezeiten einplanen. An Wohnmobilen über 3,5 t zGG müssen ab einem Fzg.-Alter von 6 Jahren TÜV und AU jährlich durchgeführt werden. Nachts sind innerhalb geschlossener Ortschaften haltende Wohnmobile mit einem zGG vom mehr als 3,5 t zGG mit Licht zu beleuchten oder mit Warntafeln zu kennzeichnen.

Und noch ein Hinweis: Die GEZ darf nicht vergessen werden. Das Wohnmobil / der Wohnwagen gilt für die GEZ als Zweitwohnung, d.h. es müssen für Radio- und TV-Gebühren bezahlt werden.

Tipps für Urlaubsgäste in Dänemark

Die dänischen Kollegen geben Tipps „…für einen richtig schönen Urlaub 2017 – ohne Unfälle und böse Überraschungen“:

Tipps für Urlaubsgäste in Dänemark

Achtung Wildwechsel!

Das Schild "Achtung Wildwechsel". Ein rotes Dreieck mit einem Reh in der Mitte

Häufig werden Wildunfälle im Ausmaß unterschätzt. Ein 20 Kilogramm schweres Reh besitzt bei einer Kollision mit Tempo 100 ein Aufschlaggewicht von fast einer halben Tonne.

Das Schild "Achtung Wildwechsel". Ein rotes Dreieck mit einem Reh in der Mitte

Die meisten Unfälle passieren in den Abend- und frühen Morgenstunden, wobei Übergangsbereiche zwischen Wald- und Feldzonen besondere Gefahrenschwerpunkte darstellen. Hier ist mit regelmäßigem Wildwechsel zu rechnen, da die Tiere zur Äsung vom Wald auf die Felder ziehen und danach wieder den Schutz des Waldes aufsuchen. Diese Gefahrenbereiche sind mit dem Schild „Achtung, Wildwechsel“ gekennzeichnet.

Wie ein Wildunfall am besten verhindert werden kann

  • Wird durch Warnschilder „Wildwechsel“ angezeigt, sofort Fuß vom Gas, langsam und konzentriert fahren. Wald- und Straßenränder sorgfältig im Auge behalten und bremsbereit sein. Denn in etwa 80 Prozent aller Fälle taucht das Wild nur 20 Meter und kürzer vor Ihrem Fahrzeug auf. Wer da zu schnell fährt, hat keine Chance mehr.
  • Die größte Gefahr droht in der Morgen- und Abenddämmerung, während der Nacht und bei Nebel.
  • Besonders gefährlich sind neue Straßen, die durch Waldgebiete führen, weil Wild die gewohnten Wechsel beibehält.
  • Ein Tier kommt selten allein. Immer mit „Nachzüglern“ rechnen.
  • Nachts in bewaldeten Gegenden - wann immer möglich - mit Fernlicht fahren. So wirken die Augen der Tiere wie Rückstrahler und sind besser zu erkennen. Taucht Wild im Scheinwerferlicht auf, sofort abblenden, bremsen und hupen.
  • Besondere Vorsicht ist in Ausflugsgegenden geboten. Dort wird Wild oft aufgescheucht.
  • Von September bis Januar und von Juli bis August ist sogenannte Blatt- oder Brunftzeit. Viele Tiere sind auf „Brautschau“, ihre Reaktionen sind dann spontaner und deshalb für die Kraftfahrer noch gefährlicher.
  • Bei Rast in Waldgebieten: Auf Rastplätzen und Wegen bleiben. Das Wild nicht beunruhigen. Es könnte sonst flüchtig werden und andere Kraftfahrer gefährden. Und ganz wichtig: Hunde in Wald und Feld nicht frei laufen lassen!
Ein Hirsch überquert eine Straße

Was zu tun ist, falls es doch gekracht hat

  • Lässt sich ein Zusammenprall mit dem Wild nicht vermeiden, Lenkrad gut festhalten und weiterfahren. Auf keinen Fall ausweichen. Ausweichmanöver können schlimme Folgen haben. Auch für andere Verkehrsteilnehmer.
  • Nach einem Unfall: Sofort Warnblinkanlage einschalten und Unfallstelle absichern.
  • Das Tier an den Randstreifen schaffen, damit keine Folgeunfälle passieren.
  • Wild niemals mitnehmen! Wer Wild mitnimmt, macht sich der Wilderei schuldig. Strafanzeige droht!
  • Einem angefahrenen und verletzten Tier, das flüchtig ist, nicht folgen. Für die spätere Meldung Fluchtrichtung merken oder markieren. So kann der Jäger oder Förster später mit einem ausgebildeten Hund dem verletzten Tier folgen und es von seinem Leiden erlösen
  • Unfall unverzüglich am besten der Polizei melden. Bescheinigung über den Wildunfall ausstellen lassen. Das ist wichtig für den Schadensersatzanspruch.

Quellenangabe: Deutscher Jagdverband - Bildautor LJV SH/ M. Börner

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Kontaktmodul Dezernat 13

Landespolizeiamt Schleswig-Holstein

Dezernat 13
Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten, Prävention

Mühlenweg 166, 24116 Kiel

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