Die Polizeiabteilung im Innenministerium (Abteilung 4)
Letzte Aktualisierung: 04.09.2023
Der Polizeiabteilung im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung obliegt die Regelung von Grundsatzangelegenheiten für die Landespolizei.
Sie nimmt ihr innerbehördliches Anweisungs- und Aufsichtsrecht gegenüber dem Landespolizeiamt und Landeskriminalamt wahr und bedient sich zur Wahrnehmung dieser Aufgabe der eigenen Fachreferate (Referate IV 40-IV45) entsprechend der Geschäftsverteilung.
Die Fachreferate sind jeweils zuständig für nachfolgende Aufgabenbereiche:
Referat IV 40 – Führungsstab Koordinierung, Gremienarbeit, Liegenschaften, Frühwarnsystem „RADAR“, Beschwerdemanagement, Zusammenarbeit mit der Polizeibeauftragten
Referat IV 41 – Recht, Kosten und Gebühren Polizeirecht (EU, Bund, Länder), Bundesrat, Polizeiliches Datenschutzrecht (Ahndungsbehörde), Rechtsschutz, Kosten und Gebühren
Referat IV 42 - Aufgabenvollzug, Kriminalitätsbekämpfung Aufgabenvollzug, Einsatz, Organisation, Ausstattung und Bekleidung, Kriminalitätsbekämpfung, Verkehrssicherheitsarbeit, Maritime Sicherheit, Atomaufsicht (Ahndungsbehörde)
Referat IV 43 – Prävention und Landesdemokratiezentrum Kriminalprävention, Landespräventionssrat, Landesdemokratiezentrum
Referat IV 44 – Personal Personalbewirtschaftung, Personalrecht, Aus- und Fortbildung, zentrale Disziplinarermittlungen, Personalverwaltung für die Laufbahngruppe 2.2
Referat IV 45 – IT-Strategie IT-Strategie, Digitalisierung, Programm „Polizei 2020“, Digitalfunk und Regionalleitstellentechnik
Die zugewiesenen Ämter (Landespolizeiamt und Landeskriminalamt) unterstützen die Polizeiabteilung im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben.
Leiter der Polizeiabteilung ist Ingo Minnerop, Ministerialdirigent; er trägt unterhalb der politischen Ebene die Gesamtverantwortung für die Polizei des Landes und repräsentiert die Landespolizei in der Gesamtheit unterhalb der Innenministerin und der Staatssekretär:in
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