Ein "Fahrradpass" hilft,gestohlene Räderzweifelsfrei zuidentifizieren, Täterpersonen zu überführen und den rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfindig zu machen. Im Pass sollten neben Rahmennummer und ggf. vorhandener Codierung auch Name und Anschrift der Radeigentümerinnen oder des Radeigentümers notiert werden. Darüber hinaus sollte ein Foto des Fahrrads hinterlegt werden. Der vollständig ausgefülltePasssolltesicher aufbewahrtwerden."
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