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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Fahrraddiebstahl

Letzte Aktualisierung: 12.12.2025

Ein "Fahrradpass" hilft, gestohlene Räder zweifelsfrei zu identifizieren, Täterpersonen zu überführen und den rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfindig zu machen. Im Pass sollten neben Rahmennummer und ggf. vorhandener Codierung auch Name und Anschrift der Radeigentümerinnen oder des Radeigentümers notiert werden. Darüber hinaus sollte ein Foto des Fahrrads hinterlegt werden. Der vollständig ausgefüllte Pass sollte sicher aufbewahrt werden."

Mehr lesen:

Link zur Internetseite von polizei-beratung.de
Link zum Fahrrad-Pass auf der Seite von der Polizeilichen Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on

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