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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Teilnahmebedingungen

Letzte Aktualisierung: 09.02.2024

  1. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Polizeidirektion Lübeck, Präventionsstelle (Kontakt: Possehlstraße 4, 23560 Lübeck, SG14.Luebeck.PD@polizei.landsh.de).
  2. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen an.
  3. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist unentgeltlich und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.
  4. Die Landespolizei Schleswig-Holstein behält sich vor, Teilnehmende von dem Gewinnspiel auszuschließen, zum Beispiel wegen eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen oder aus anderen berechtigten Gründen. Im Falle eines Ausschlusses vom Gewinnspiel können Gewinne aberkannt oder zurückgefordert werden, auch nachträglich. Aus wichtigen Gründen können die Teilnahmebedingungen geändert oder das ganze Gewinnspiel beendet werden.
  5. Eine Teilnahme ist nur einmal möglich (Kommentar im Facebook-Beitrag). Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die einen Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 14 Jahre alt sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Schleswig-Holstein sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Gewinn kann nur verschickt werden, wenn der Gewinner/die Gewinnerin seine/ihre Kontaktdaten vollständig und richtig angibt.
  6. Zu gewinnen gibt es insgesamt 12 Fahrradhelme der Marke Abus.
  7. Die Verlosung steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Bei allen Fragen, Anregungen und Beschwerden müssen sich die Teilnehmenden deshalb an die Landespolizei Schleswig-Holstein wenden und nicht an Facebook. Die Teilnehmenden stellen Facebook von jeder Verantwortung für diese Verlosung frei.
  8. Das Gewinnspiel beginnt am Montag, 12. Februar 2024 mit dem entsprechenden Post und endet am 25. März 2024 um 12:00 Uhr. Wer an dem Gewinnspiel teilnehmen möchte, muss die Frage in der Kommentarfunktion korrekt beantworten. Aus allen gültigen Teilnahmen werden per Losverfahren jeweils eine Gewinnerin bzw. ein Gewinner je Frage bestimmt. Die Teilnehmenden an dem Gewinnspiel erklären sich damit einverstanden, dass der Gewinner/die Gewinnerin per Privatnachricht bei Facebook informiert wird. Der Gewinner/die Gewinnerin muss dem Veranstalter des Gewinnspiels seine Postanschrift mitteilen. Der Gewinn wird per Post verschickt. Falls es nicht gelingt, die Gewinnerin bzw. den Gewinner zu kontaktieren, verfällt der Gewinn. Die Landespolizei Schleswig-Holstein übernimmt keine Haftung für den Gewinn oder eventuelle Schäden, die sich aus der Nutzung ergeben.
  9. Die Daten der Teilnehmenden werden von der Landespolizei Schleswig-Holstein ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels erfasst und genutzt und anschließend wieder gelöscht. Die Teilnehmenden erklären sich mit dieser Nutzung ihrer Daten einverstanden. Die Teilnehmenden können jederzeit über die Nutzung ihrer Daten Auskunft verlangen, zum Beispiel mit einer Nachricht an die Facebook-Seite.
  10. Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch des Gewinns ist nicht möglich. Falls eine Gewinnerin/ein Gewinner den Gewinn nicht annimmt, besteht kein Anspruch auf Ersatz.

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