Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) steht Unternehmen, Behörden und sonstigen Institutionen als erster Ansprechpartner auf Seiten der Polizei zur Seite und nimmt Ihre Anzeige zu speziellen Cybercrimedelikten entgegen. Darüber hinaus koordiniert die Ansprechstelle länderübergreifende Cybercrime-Ermittlungen im Falle von Angriffen gegen Unternehmen, Behörden und sonstige Institutionen. Dabei kann es sich beispielsweise um DDoS-AttackenIT-Systeme mit dem Ziel der Überlastung, was zu einer Nichterreichbarkeit des angegriffenen Systems z.B. einer Webseite, eines Online-Shops, eines E-Mail-Servers oder auch einer Steuerungsanlage führen kann., Datenveränderungen oder Erpressungen in Verbindung mit digitalen Angriffen handeln.
Sowohl im Landeskriminalamt als auch auf den örtlichen Dienststellen gibt es speziell ausgebildete und mit moderner Technik ausgestattete Cybercrime-Ermittlerinnen und Ermittler, -Analystinnen und Analysten sowie Informatikerinnen und Informatiker, mit denen die ZAC zusammenarbeitet und die dann die weitere Bearbeitung des Sachverhalts übernehmen. Diese Spezialdienststellen zeichnen sich aus durch
- einen hohen Grad an technischem Sachverstand,
- Vertraulichkeit,
- die Möglichkeit, Daten und Beweismittel aus dem laufenden Betrieb von PCs und Servern sichern zu können, um die Sicherstellung von Hardware und damit einen Stillstand im Betrieb nach Möglichkeit zu vermeiden.
Im Falle eines Cybercrime-Vorfalles ist entschlossenes und schnelles Handeln erforderlich!
Insbesondere in diesem Deliktsfeld sind Beweismittel nur in engen Zeitfenstern zuverlässig zu sichern und zu verwerten. Ebenso ist ein zeitnahes Eingreifen geboten, um größere Schäden an Hard-, Software und kostbaren Daten zu vermeiden. Auch sind Ausmaß und Folgen eines digitalen Angriffs anfänglich oftmals kaum abschätzbar. Melden Sie sich daher unbedingt zeitnah, damit Beweismittel für eine effektive Strafverfolgung rechtzeitig gesichert werden können und den Spuren nachgegangen werden kann.