Auch heute noch sind Minderheiten in Deutschland und auf der ganzen Welt von Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus auf struktureller, institutioneller und individueller Ebene betroffen.
Mit strukturellem Rassismus ist beispielsweise gemeint, dass People of Colour in Deutschland nachweislich schlechtere Chancen auf dem Arbeits- oder Wohnungsmarkt oder im Bildungssystem haben. Sie erfahren also eine ganz konkrete Benachteiligung durch Rahmenbedingungen des gesellschaftlichen Systems der Mehrheitsgesellschaft. Institutioneller Rassismus beschreibt die Benachteiligung von Personen aufgrund zugeschriebener Herkunft durch Normen und Prozesse von Organisationen, zu denen auch die Polizei zählen kann. Ein Beispiel ist das Phänomen „Racial Profiling“. Individueller Rassismus schließlich umfasst das Denken und Handeln auf Ebene der einzelnen Person. Hier sollte zwischen dem sog. „Alltagsrassismus“ und extrem-rassistischem Verhalten, wie z. B. gewalttätigen Angriffen auf Personen mit Migrationsgeschichte, unterschieden werden. Beim Alltagsrassismus liegt nicht unbedingt eine rassistische Absicht zugrunde, aber Fragen wie „Wo kommst du denn wirklich her?“ können dennoch eine rassistisch-beleidigende Wirkung entfalten. Ganz wichtig: Rassismus ist alltäglich, und er geht uns alle an! Allen drei Arten von Rassismus muss auf unterschiedliche Weise begegnet werden, um sie nachhaltig zu bekämpfen.
Die Landespolizei begreift Antirassismus, also den Einsatz gegen Rassismus und Diskriminierung, insgesamt als ein Themenfeld einer übergreifenden Werthaltung. Andere wichtige Werte sind z. B. Humanität, Respekt, Wertschätzung oder Gerechtigkeit.