Erkrankungen/Einschränkungen
Gesundheitliche Einschränkungen, die zu einer Polizeidienstuntauglichkeit führen können
Augen:
Für Brillenträger gilt:
Gesundes Sehorgan mit einer Sehleistung ohne Korrektur (Sehhilfe):
- Vor dem vollendeten 20. Lebensjahr mindestens 50 % je Auge
- Wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist mindestens 30 % je Auge
Weiterhin gilt:
- Korrigierende Augenoperationen werden vor der Vollendung des 20. Lebensjahres nicht empfohlen
- Korrigierende Augenoperationen werden frühestens sechs Monate nach abgeschlossener Behandlung beurteilt und müssen bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres erfolgt sein.
- Der voroperative Ausgangswert darf nicht mehr als -5,0 bzw. +3,0 dpt betragen.
- Keine Intraokularlinsen und keine Verwendung orthokeratologischer Hilfsmittel
- Fehlendes Stereosehen
- Schielen
- Farbsinnstörung
- Nicht ausreichendes Dämmerungssehen mit und ohne Blendung
Gebiss/Kiefer:
- Das Gebiss muss komplett saniert sein
- Aktive Phase der kieferorthopädischen Behandlung muss am Tage der Einstellung abgeschlossen sein (Abschlussbericht erforderlich!)
Erkrankungen der Wirbelsäule:
- Bandscheibenvorfall
- Skoliose mit Krümmungswinkel (nach Cobb) in Abhängigkeit der Reifezeichen (nach Risser): ab Risser 4: > 20°, ab Risser 5: > 25°
- Gleitwirbel
Psychosomatische Erkrankungen:
- Hinweise auf ein Suchtverhalten (Drogen, Spiel, Alkohol, Medikamente)
- Depression, Angst- und/oder Zwangsstörungen
- Essstörungen
Allergische Erkrankungen:
- Atopische Ekzeme (z. B. Neurodermitis)
- Asthma bronchiale/COPD
- Allergien mit einer laufenden oder noch erforderlichen Hyposensibilisierung
Hörminderung:
- Tinnitus
- Träger/innen von Hörgeräten
Körpergewicht:
Kein Übergewicht im Verhältnis zum Körperbau (Faustregel: Körpergröße minus 100 = Körpergewicht)
Body-Maß-Index (BMI) nicht kleiner als 18 kg/m2 und nicht größer als 30 kg/m2
Errechnet wird der BMI wie folgt: Das Körpergewicht in kg wird geteilt durch die Körpergröße in Metern zum Quadrat
Beispiel: Jemand ist 1,85 m groß und wiegt 110 kg. 110 geteilt durch (1,85)2 = 32,14 kg/m2 – die Person hat also Übergewicht und könnte sich nicht mit Aussicht auf Erfolg bei der Landespolizei Schleswig-Holstein bewerben.
Diese Auflistung ist nicht abschließend!