Die Identifizierung und Bewertung von artenschutzrechtlichen Konflikten ist bei Fledermäusen mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Bei der Genehmigung von Straßen müssen diese Konflikte dennoch mit einer ausreichenden Sicherheit erkannt und bewertet werden. Der LBV.SH hat hierzu eine Arbeitshilfe für Straßenbauvorhaben in Schleswig-Holstein herausgegeben.
Die Arbeitshilfe wurde in Zusammenarbeit mit Fledermausgutachtern, dem Kieler Institut für Landschaftsökologie und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume erarbeitet.
Sie beschreibt Methodenstandards für die Erfassung von Fledermausvorkommen für Straßenbauvorhaben und gibt Richtwerte für die Bewertung von artenschutzrechtlichen Konflikten und die Notwendigkeit der Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Fledermäuse.
Die Arbeitshilfe „Fledermäuse und Straßenbau“ wurde als Rundverfügung Straßenbau verbindlich für alle Straßenbauprojekte eingeführt, die vom LBV.SH geplant oder von Bund oder Land gefördert werden.