Navigation und Service

Landesamt für Arbeitsschutz,
Soziales und Gesundheit
: Thema: Ministerien & Behörden

Passbild übersenden

Letzte Aktualisierung: 16.07.2026

Für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises wird ein Passbild benötigt (Hochformat; Größe: 35 x 45 mm).
 
Bitte reichen Sie Ihr Passbild erst ein, wenn wir Sie dazu auffordern. Nach Bewilligung Ihres Antrags erhalten Sie von uns alle notwendigen Informationen zur Einreichung. So schützen wir Ihre Daten und vermeiden zusätzlichen Aufwand.

Sie können das Passbild dann entweder in Papierform einreichen (bitte mit Name und Geschäftszeichen auf der Rückseite) oder in elektronischer Form (.jpg-Format, maximale Dateigröße 1 MB) übersenden.

Derzeit ist das Hochladen von Passbildern über die Homepage nicht möglich. Die Funktion wird künftig wieder zur Verfügung stehen, ein genauer Zeitpunkt steht jedoch noch nicht fest.

Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen anschließend vom Landesamt zugesandt.

Hinweise zum Datenschutz:

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit verarbeitet das Passbild digital und speichert es vorübergehend. Die Speicherung dieser Sozialdaten erfolgt ausschließlich für den Produktionsprozess des Schwerbehindertenausweises. Dabei werden zu jeder Zeit die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachtet und gewährleistet. Eine Übermittlung der Daten an andere Stellen erfolgt nicht.

Originalbilder wie auch digitalisierte Bilder werden unmittelbar nach Verarbeitung und Zusendung des Schwerbehindertenausweises in einem abgesicherten Verfahren datenschutzgerecht vernichtet. Die Löschung von Sicherungsdateien erfolgt nach spätestens sechs Wochen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Originalbilder wegen des hohen Aufwandes und der Kosten nicht zurückgesandt werden.

Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Löschung von Sozialdaten richtet sich nach den Vorschriften der §§ 67 ff des Sozialgesetzbuches – Zehntes Buch (SGB X).


Wie schnell kommt der Ausweis?

Sobald ein Passbild im für Sie zuständigen Dienstsitz des Landesamtes vorliegt und Sie einen gültigen Bescheid vom Landesamt besitzen, wird Ihnen der Schwerbehindertenausweis innerhalb von zirka fünf Wochen zugesandt.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz