Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein führt die Geschäftsstellen der Schiedsstellen nach dem 9. Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), dem 11. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Die Schiedsstellen entscheiden über den Inhalt von Vereinbarungen zwischen Trägern und Leistungserbringern, über die keine Einigung erzielt worden ist.
Sie erreichen die Geschäftsstellen der Schiedsstellen postalisch und per E-Mail wie folgt:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein
Steinmetzstr. 1-11
24534 Neumünster
E-Mail:
Schiedsstellen@lasg.landsh.de
Bei weiteren Fragen, wie zum Beispiel zum Umfang der Anträge, wenden Sie sich auch gerne telefonisch an unsere Mitarbeiterin:
Regina Bichel
Telefon: 04321 913 - 802
Die Landesverordnungen zu den Schiedsstellen können Sie im Internet unter folgenden Webadressen abrufen: