Der Angeschuldigte, der im Mai dieses Jahres in Dänischenhagen und Kiel drei Menschen getötet haben soll, bleibt in Untersuchungshaft. Das hat der II. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts am letzten Freitag entschieden.
Zum Sachverhalt: Der Angeschuldigte ist verdächtig, am 19. Mai 2021 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und deren Bekannten sowie einen weiteren Bekannten heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen mit Schusswaffen getötet zu haben. Der Angeschuldigte befindet sich seit gut sechs Monaten in Untersuchungshaft. Mit Beschluss vom 26. November 2021 hat der II. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
Aus den Gründen: Der Angeschuldigte ist dringend verdächtig, die ihm vorgeworfenen Taten begangen zu haben. Es besteht im Hinblick auf die Schwere der Tatvorwürfe und der zu erwartenden Freiheitsstrafe die Gefahr, dass der Angeschuldigte flieht und sich so dem Verfahren entziehen wird. Der in Haftsachen zu wahrende Beschleunigungsgrundsatz ist eingehalten, denn das Verfahren wurde mit der gebotenen Dringlichkeit bearbeitet.
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. November 2021, Az. 2 Ws 25/21 H)
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung jede/r Angeschuldigte als unschuldig gilt.
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