Die Präsidentinnen und Präsidenten der sog. Ordentlichen Gerichtsbarkeit haben sich im Rahmen einer Videokonferenz darauf verständigt, den Sitzungsbetrieb in den Gerichten behutsam flächendeckend wiederaufzunehmen.
Mit Beginn der Pandemie des Coronavirus mussten mündliche Verhandlungen auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden; im Wesentlichen wurden bisher lediglich - etwa wegen freiheitsentziehender Maßnahmen - besonders grundrechtsrelevante Verfahren in Straf-, Betreuungs- und Familiensachen sowie Eilanträge in Zivilsachen verhandelt.
In der Zwischenzeit sind durch organisatorische, personelle und bauliche Maßnahmen viele Gerichtssäle und Wartebereiche so hergerichtet worden, dass die Schutzvorgaben strikt eingehalten werden können und damit grundsätzlich wieder mehr mündliche Verhandlungen möglich sind. Zudem wird intensiv daran gearbeitet, dass in nächster Zeit auch alle technischen Voraussetzungen geschaffen sind, aus dem Gerichtssaal im Wege der Bild- und Tonübertragung mit den Verfahrensbeteiligten zu verhandeln. Eine solche „Videoverhandlung“ ist grundsätzlich auch in Zivilverfahren zulässig.
Uta Fölster, Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts: „Die Bürgerinnen und Bürger haben auch in der Zeit der Pandemie ein Recht darauf, dass nicht nur besonders eilbedürftige Verfahren verhandelt, sondern umfassender Rechtsschutz gewährt und die Verfahren im Rahmen des Möglichen und Verantwortbaren gefördert und entschieden werden. Die Gerichte haben das Mögliche unternommen, diesen berechtigten Anspruch auch in Pandemie-Zeiten zu erfüllen.“
Pressestelle des Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts
Die Pressesprecherin
Frauke Holmer
E-Mail:
Pressestelle@olg.landsh.de
Telefon: 04621 / 86-1328
Fax: 04621 / 86-1372