Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht bestätigt, dass am 1. Juni 2018 ein Antrag des Generalstaatsanwalts auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung des ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont wegen des Vorwurfs der Rebellion und des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder bzw. der Korruption eingegangen ist. Zuständig für die Entscheidung ist der I. Strafsenat, der auch bereits über die Anordnung der Auslieferungshaft entschieden hat. Der Senat prüft nunmehr, ob eine Auslieferung wegen der erhobenen Vorwürfe rechtlich zulässig ist.
Wann mit einer Entscheidung des Strafsenats über die Zulässigkeit der Auslieferung zu rechnen ist, ist derzeit noch offen. Ob eine Entscheidung noch im Juni 2018 ergeht, bleibt abzuwarten.
Pressestelle des Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts
Frauke Holmer
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