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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Entscheidung des OLG Schleswig zu Gelblicht an einer Ampelkreuzung

Bremsen oder noch Gas geben? Eigentlich sind die Regeln an der gelben Ampel eindeutig. Aber nicht jeder kennt sie oder hält sich daran.

Letzte Aktualisierung: 07.07.2025

Bild des Plenarsaals im Oberlandesgericht
Symbolbild

Das Oberlandesgericht Schleswig hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, was Gelblicht an einer Ampel vorschreibt, nämlich: vor der Kreuzung „auf das nächste Zeichen warten“. Eine Vollbremsung muss man aber nicht vornehmen; es muss noch möglich sein, an der Haltelinie ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs anzuhalten.

Was ist passiert?

Eine Frau erlitt schwere Verletzungen, als sie mit ihrem Vespa-Roller auf der B 76 gegen das Auto eines Mannes prallte, der von einer wartepflichtigen Straße in die vorfahrtberechtigte Bundesstraße eingebogen war. Die Rollerfahrerin hatte kurz vor dem Unfall eine ca. 20 – 25 Meter entfernte Fußgängerbedarfsampel gerade noch bei Gelblicht passiert.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Landgericht Lübeck verurteilte den Autofahrer, den Halter und die Versicherung des Autos zur Zahlung von Schmerzensgeld und weiterem Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Schleswig wies die dagegen eingelegte Berufung zurück – es sei richtig, dass die
Beklagten zu 100 % für den Schaden aus dem Verkehrsunfall haften. Die Beweiswürdigung des Landgerichts, das einen Vorfahrtsverstoß des Autofahrers annahm, sei nicht zu beanstanden. Ein Gelblichtverstoß der Rollerfahrerin sei dagegen nicht bewiesen. Es sei nicht klar, wie schnell die Frau vor der Ampel gefahren ist und wie lange sie schon vor der Querung der Ampel Gelb gesehen hatte. Außerdem fehle ein rechtlicher Zusammenhang zwischen einem unterstellten Gelblichtverstoß und dem anschließenden Unfall an der Kreuzung.

Was steht dazu im Gesetz? Wie ist die Rechtslage?

Das Verhalten an sogenannten Lichtzeichen (insbesondere an einer Ampel) ist klar in § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Dort steht: Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten.“ Das bedeutet: Herannahende Fahrer*innen, die bei mittlerer Bremsung und ohne Gefährdung Nachfolgender vor der Ampel anhalten können, müssen ihr Fahrzeug zum Stehen bringen.

Der Beschluss vom 14.04.2025 (Az. 7 U 10/25) ist nicht rechtskräftig.

Es ist hier kostenfrei abrufbar über die Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein.

Ansprechpartner: Online-Redaktion@justiz.landsh.de

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