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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Informationen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

Letzte Aktualisierung: 12.02.2026

Informationen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

Ausbildungsstationen

Ausbildungsstationen für die Verwaltungsstation, die Rechtsanwaltsstation und die Wahlstation suchen sich die Referendarinnen und Referendare eigeninitiativ.

Ausbildungsstätten für die jeweiligen Stationen, hier insbesondere im Ausland, werden auf der Internetseite des Referendarrates Referendarrat Schleswig-Holstein angeboten.

Eine Übersicht der kommunalen Ausbildungsplätze für die Verwaltungspflichtstation erscheint in der nachfolgenden PDF-Datei.
Bitte klicken Sie hier:  (PDF, 120KB, Datei ist barrierefrei)

Auslandsstation

Für die Verwaltungsstation, Rechtsanwaltsstation und Wahlstation kann eine Ausbildung auch im Ausland erfolgen. Auf die Regelungen des § 32 Abs. 7 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 JAVO wird verwiesen.

Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsgeld etc. in Zusammenhang mit Auslandsstationen werden nicht übernommen. Es gilt der Reisekostenerlass des MJG vom 27. März 2023.

Erfahrungsberichte zu Auslandsstationen:

Berichte von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren über die Erfahrungen während ihrer Auslandsstationen (über die Ausbildung, die Wohnungsbeschaffung, die Lebenshaltungskosten oder über Ihre sonstigen Eindrücke im Ausland) können Sie bei der Geschäftsstelle der Referendarabteilung (Zimmer 127) beim Oberlandesgericht in Schleswig sowie bei den Landgerichten einsehen. Eine Vielzahl dieser Berichte veröffentlicht auch der Referendarrat auf seiner Homepage.

Folgende Hinweise zur Krankenversicherung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren bei einer Ausbildung im Ausland sind zu beachten:

Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die ihre Ausbildung zeitweise in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen europäischen Staat ableisten wollen, sind für diese Zeit über ihre inländische Sozialversicherung abgesichert.

Um gegenüber einem ausländischen Sozialversicherungsträger die für den Zeitraum der Entsendung bestehenbleibende Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland dokumentieren zu können, bedarf es eines Nachweises (Entsendebescheinigung). Dieser Nachweis wird durch die von der gesetzlichen Krankenversicherung auszugebende Formulare erbracht, die sowohl den Fortbestand des Versicherungsverhältnisses bestätigen als auch über die nach deutschem Recht zu erbringenden Leistungen informieren. Entsandte Beschäftigte müssen im Beschäftigungsland mit der Entsendebescheinigung nachweisen, dass die deutschen Sozialversicherungsvorschriften gelten. Es besteht eine Mitführungspflicht.

Die Entsendebescheinigung erhalten Sie im Rahmen Ihrer Überweisung in die Ausbildungsstation von der Referendarabteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare selbst obliegt, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

Für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die ihre Ausbildung bis zu vier Monaten ununterbrochen im außereuropäischen Ausland ableisten wollen, hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Wirkung vom 01.08.2009 mit dem Deutschen Ring, Krankenversicherungsverein a.G. in Hamburg (jetzt Signal Iduna), einen Gruppenvertrag für eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen (Tarif KR 70). Dabei handelt es sich um eine Vollversicherung bei einer Aufenthaltsdauer von maximal vier Monaten.
(Der Tarif KR 70 gilt auch dann, wenn mehrere außereuropäische Aufenthalte im Ausland mit einer Gesamtdauer von über vier Monaten vorgesehen sind, diese jedoch nicht ununterbrochen, sondern durch einen Ausbildungsabschnitt im Inland unterbrochen werden.)

Die Versicherungsgesellschaft hat für den Tarif KR 70 bestätigt, dass Versicherungsschutz im Rahmen des abgeschlossenen Gruppenvertrages auch während eines Erholungsurlaubs besteht, sofern der Urlaub im Ausbildungszeitraum liegt. Dabei ist es für die Auslandsreise-Krankenversicherung unbeachtlich, ob der Urlaub innerhalb oder außerhalb des Ausbildungslandes verbracht wird.

Hinweis: Der Anspruch auf Versicherungsleistungen muss unverzüglich geltend gemacht werden.

Alle nötigen Formulare finden Sie unter " Formulare für das Rechtsreferendariat

Informationen hinsichtlich Ausbildungsstationen im Ausland (PDF, 137KB, Datei ist barrierefrei)

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auf Zuweisung zu einer Ausbildungsstelle, die sich im Ausland befindet, folgende in DRUCKBUCHSTABEN ausgefüllte und unterschriebene Erklärung bei.

Verpflichtung Risiko bei Auslandsstation (PDF, 364KB, Datei ist barrierefrei)

Beendigung des Vorbereitungsdienstes/Informationen der Bundesagentur für Arbeit

„Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Im Übrigen gelten für Ausbildung- und Arbeitsuchende die Meldepflichten im Leistungsverfahren nach den §§ 309 und 310 entsprechend.“

Für weitere Hinweise wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur für Arbeit.

Datenschutz

Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf der Webseite des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts unter diesem Link. Auf Wunsch können Sie unter der Adresse Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig eine Papierfassung kostenfrei anfordern.

Dienstpflicht

Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen:  Die Teilnahme an allen Einführungslehrgängen und Arbeitsgemeinschaften gehört zur Dienstpflicht und geht jedem anderen Dienst vor.

Die Tätigkeit bei der Ausbildungsstelle ist Dienstpflicht. Eine Freistellung (sogenannte “Tauchstation”) ist im Ausbildungsplan nicht vorgesehen und dienstpflichtwidrig. Sie wird gegebenenfalls mit der Verrechnung von Erholungsurlaub oder der Kürzung der Unterhaltsbeihilfe geahndet.

Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)

Das DLZP ist für die Zahlung der Unterhaltsbeihilfe verantwortlich. Die Auszahlung erfolgt am letzten Werktag eines Monats. Vom DLZP erhalten die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihre Personalnummer. Bei Fragen zur Verdienstabrechnung und der Berechnungsgrundlage (Familienzuschlag, Steuerklasse etc.) wenden Sie sich bitte direkt an das DLZP:

Kontaktseite des Dienstleistungzentrums

Ergänzungsvorbereitungsdienst

Bei Nichtbestehen der Examensklausuren ist der Ergänzungsvorbereitungsdienst für die Dauer von 4 Monaten in Form einer täglichen Referendararbeitsgemeinschaft bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig nach Beendigung der Wahlstation abzuleisten.

Dienstort für diesen Zeitraum ist Schleswig. Reisekosten werden daher nicht gezahlt.

Es besteht Anwesenheitspflicht bei den Unterrichtseinheiten, Klausuren und deren Besprechungen. Regelmäßig werden zwei Klausuren pro Woche geschrieben. Informationen über geeignete Unterkünfte in Schleswig können Sie über den Referendarrat erhalten.

Unterrichtsplan (Stand November 2022) (PDF, 196KB, Datei ist barrierefrei)

Erholungsurlaub

Der Urlaub ist bis Ende des Referendariats zu nehmen.

Nicht genommener Urlaub verfällt am Ende des Referendariats oder des zulässigen Übertragungszeitraums. Es besteht kein Anspruch auf finanzielle Vergütung des nicht genommenen Urlaubs bei Beendigung des Referendariats.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verlängerung der Übertragbarkeit keine Auswirkung darauf hat, dass der Urlaub nach wie vor bis zum Ende des Referendariats genommen sein muss. Insoweit verbleibt es bei den vorstehenden Hinweisen zum Erholungsurlaub.

Familienstandsänderung

Bei Anzeige einer Eheschließung wird eine einfache Kopie der Eheurkunde und bei Geburt eines Kindes eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde benötigt.

Fortbildungen

Fortbildungsangebot des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts insbesondere zum materiellen Zivil-, bzw. materiellen Strafrecht für Referendarinnen und Referendare, sowie zur Klausurtaktik werden über die Referendarabteilungen der Landgerichte und den Referendarrat bekannt gegeben. Eine Teilnahme kann wegen der großen Nachfrage nicht zugesichert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme nicht mehrfach erfolgen kann und nur bis zu den schriftlichen Prüfungen möglich ist.

Fortbildung zur Kritischen Reflexion des Rechts unter Berücksichtigung des NS- und SED-Unrechts erfolgt immer am letzten Tag der Zivilstation. Es handelt sich dabei um eine Pflichtveranstaltung. Urlaub kann nur nach vorheriger Entbindung von der Anwesenheitspflicht aus besonderen Gründen durch die Referendarabteilung bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht genommen werden. Entsprechende Anträge sind rechtzeitig zu stellen. Die Teilnehme ist zu einem nächstmöglichen Termin nachzuholen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die jeweilige örtliche Referendarpersonalverwaltung am Landgericht.

Angebote zu einer Fortbildung zum Opferschutz werden gesondert bekannt gegeben.

Gemeinsames Prüfungsamt (GPA)

Die Prüfung zum 2. Staatsexamen erfolgen vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt in Hamburg. Es besteht weiterhin die Wahlmöglichkeit, Klausuren handschriftlich oder elektronisch zu fertigen. Prüfungsstandort ist regelmäßig der Prüfungsraum in Hamburg. Am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht sind nur wenige Prüfungsplätze, insbesondere für Härtefälle, vorhanden. Weitere Auskünfte zu den Prüfungen erhalten Sie beim Gemeinsamen Prüfungsamt.

Gemeinsames Prüfungsamt
der Länder Freie und Hansestadt Bremen
Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein
für die Große Juristische Staatsprüfung Hamburg
Dammtorwall 13
20354 Hamburg

Homepage Gemeinsames Prüfungsamt. Hamburg.de

Auf der Homepage des Gemeinsamen Prüfungsamtes können Sie unter dem Bereich "Service" alle Weisungen und Verfügungen zum Prüfungsverfahren und auch die Klausurentermine einsehen.

Job-Ticket

Das Jobticket des Landes Schleswig-Holstein wird ab dem 1. Januar 2026 weiterhin durch das Land Schleswig-Holstein mit einem Arbeitgeberzuschuss gefördert. Informationen über das Jobticket für Landesbeschäftigte erhalten sie hier:

schleswig-holstein.de - Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein - Jobticket für Landesbeschäftigte

Für die Beantragung des Job-Tickets ist die Personalnummer erforderlich. Diese erhalten sie nach Einstellung in den Vorbereitungsdienst mit der ersten Gehaltsabrechnung vom DLZP.

Referendarrat

Der Referendarrat stellt die Personalvertretung der Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst. Er wird jeweils für ein Jahr gewählt.

Referendarrat bei dem Präsidenten des
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Landgericht Kiel
Harmsstr. 90 – 101
24114 Kiel

Vorstandsmitglieder des Referendarrates 2025/2026 sind:

Maurice Rieffenstahl (Vorsitzende), Hannah Strewe (stellv. Vorsitzende), Chris Adam (stellv. Vorsitzender)

E-Mail:

E-Mail:

Referendarrat Schleswig-Holstein

Der Referendarrat bietet auf seiner Homepage mehrere Informationsschreiben an, für deren Inhalt ausschließlich der Referendarrat verantwortlich ist.

Reisekosten

Reisekosten können im juristischen Vorbereitungsdienst nur nach dem geltenden Reisekostenerlass des MJG vom 23.07.2023 (Link setzen) erstattet werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Sonderurlaub

Sonderurlaub wird zu Promotionszwecken und zur Teilnahme an Referendarfahrten bewilligt.

Sonderurlaub aus anderen Anlässen kann entsprechend der SUVO (Landesverordnung über die Bewilligung von Urlaub aus anderen Anlässen für die Beamtinnen und Beamten) beantragt werden.

Speyer; Praktische Hinweise zum Studienaufenthalt in Speyer

Ein dreimonatiges Ergänzungsstudium an der Verwaltungshochschule in Speyer kann während der Verwaltungsstation aber auch in der Wahlstation oder Rechtsanwaltstation abgeleistet werden, sofern die Teilnahme an dem Modul "Rechtsberatung" erfolgt.

Für nähere Informationen Bitte klicken Sie hier:  (PDF, 109KB, Datei ist barrierefrei)

Überweisungsantrag für ein dreimonatiges Ergänzungsstudium an der Verwaltungshochschule in Speyer erhalten Sie hier! (PDF, 95KB, Datei ist barrierefrei)

Verbesserungsversuch 2. Juristisches Staatsexamen

Sie beabsichtigen einen Verbesserungsversuch im 2. Staatsexamen? Mit Bestehen der 2. Juristischen Staatsprüfung sind Sie aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Schleswig-Holstein ausgeschieden. Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts ist nicht mehr zuständig. Bitte wenden Sie sich an das Gemeinsame Prüfungsamt Hamburg. Weitere Informationen erhalten Sie dort (Kontakt s.o.).

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