Fortbildungsangebot des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts insbesondere zum materiellen Zivil-, bzw. materiellen Strafrecht für Referendarinnen und Referendare, sowie zur Klausurtaktik werden über die Referendarabteilungen der Landgerichte und den Referendarrat bekannt gegeben. Eine Teilnahme kann wegen der großen Nachfrage nicht zugesichert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme nicht mehrfach erfolgen kann und nur bis zu den schriftlichen Prüfungen möglich ist.
Fortbildung zur Kritischen Reflexion des Rechts unter Berücksichtigung des NS- und SED-Unrechts erfolgt immer am letzten Tag der Zivilstation. Es handelt sich dabei um eine Pflichtveranstaltung. Urlaub kann nur nach vorheriger Entbindung von der Anwesenheitspflicht aus besonderen Gründen durch die Referendarabteilung bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht genommen werden. Entsprechende Anträge sind rechtzeitig zu stellen. Die Teilnehme ist zu einem nächstmöglichen Termin nachzuholen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die jeweilige örtliche Referendarpersonalverwaltung am Landgericht.
Angebote zu einer Fortbildung zum Opferschutz werden gesondert bekannt gegeben.