Die Einstellung richtet sich nach der Kapazitätsverordnung des juristischen Vorbereitungsdienstes - KapVOjVD
Eingestellt wird in die
- Landgerichtsbezirke Kiel und Flensburg:
im Februar, Juni und Oktober jeden Jahres jeweils zum
1. Werktag im Monat - Landgerichtsbezirke Lübeck und Itzehoe:
im April, August und Dezember jeden Jahres jeweils zum
1. Werktag im Monat
Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts schriftlich eingegangen und die Bewerbungsunterlagen vollständig beigefügt sind.