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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Bewerbungsformulare



Letzte Aktualisierung: 03.01.2024

Hier können Sie alle Vordrucke, die Sie für Ihre Bewerbung auf Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Schleswig - Holstein benötigen, herunterladen. Bitte lesen Sie zunächst die "Informationen für Bewerberinnen und Bewerber".

Es wird darauf hingewiesen, dass keine schriftlichen Eingangsbestätigungen erfolgen. Ein Hinweis, dass Sie für einen Einstellungstermin nicht berücksichtigt werden können, erfolgt nicht. Nachfragen hinsichtlich Ihrer Bewerbung können telefonisch in der Geschäftsstelle erfolgen.

Die Referendarpersonalakten werden künftig nur noch in elektronischer Form geführt. Wir bitten Sie daher, die untenstehenden Formulare möglichst in elektronischer Form auszufüllen und jeweils als eigenen Anhang in den gängigen Formaten an das Funktionspostfach OLG-Referendariat@OLG.LandSH.de zu übersenden. Eine erneute Übermittlung per Post ist dann unnötig, und wir bitten davon abzusehen.

Ein Versand per Post bleibt bis auf weiteres natürlich alternativ möglich. Bitte beachten Sie, dass ggf. erforderliche beglaubigte Abschriften weiterhin im Nachgang per Post übersendet werden müssen, der elektronische Eingang aber in Hinblick auf Führungs- und Examenszeugnis zur Fristwahrung ausreicht (§ 10 Absatz 2 und Absatz 3 KapVOjVD SH).

 Nachfolgende Vordrucke benötigen Sie für Ihre Bewerbung:

Bewerbung Anschreiben OLG (2 Seiten) (PDF, 330KB, Datei ist barrierefrei)

Bewerbung Antrag OLG (3 Seiten) (PDF, 544KB, Datei ist barrierefrei)

Vordruck für die Erklärung über den Nachteilsausgleich gemäß § 34 HRG  (PDF, 255KB, Datei ist barrierefrei)

Vordruck zur Erklärung des Gesundheitszustandes (Stand Januar 2023) (PDF, 374KB, Datei ist barrierefrei)

Erklärung über Straf- und Disziplinarverfahren  (PDF, 62KB, Datei ist barrierefrei)

Erklärung zu anderweitigem Vorbereitungsdienst außerhalb Schleswig-Holsteins  (PDF, 7KB, Datei ist barrierefrei)

Personalbogen (2 Seiten)  (PDF, 73KB, Datei ist barrierefrei)

Besondere Hinweise für Ihren Antrag:

Bewerbungen werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin schriftlich eingegangen und, wenn ihnen bis zum vorgenannten Zeitpunkt die folgenden Bewerbungsunterlagen beigefügt sind:

  1. Einstellungsantrag mit Erklärungen gemäß Vordruck,
  2. eine beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses über das Bestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung (bei Bewerberinnen oder Bewerbern, die die Prüfung in Schleswig-Holstein abgelegt haben, genügt die Angabe ihrer Prüfungskennzahl auf dem Antragsformular),
  3. eine Ablichtung der Geburtsurkunde der Bewerberin oder des Bewerbers
  4. (ggf.) Geburtsurkunden etwaiger Personen, denen die Bewerberin oder der Bewerber Unterhalt schuldet (in begl. Form),
  5. (ggf.) Ablichtung einer Eheurkunde,
  6. (ggf.) Ablichtung eines Scheidungsurteils bzw. -beschlusses ohne Angabe der Gründe,
  7. a) (ggf.) Aufstellung über geleisteten Wehrdienst, Wehrersatzdienst, Entwicklungsdienst oder die Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres,

    b) (ggf.) eine Erklärung, dass ein Nachteilsausgleich nach § 34 HRG nicht in Anspruch genommen worden ist gemäß Vordruck,

    c) (ggf.) Bescheinigungen und Unterlagen, die die Angaben zu 7a) bestätigen,

  8. eine Erklärung über den Gesundheitszustand der Bewerberin oder des Bewerbers gemäß Vordruck,
  9. Quittung des Einwohnermeldeamtes für ein beantragtes Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei Behörden (für Bewerberinnen oder Bewerber, die die Erste Juristische Staatsprüfung in Schleswig-Holstein abgeleistet haben, ist die Vorlage entbehrlich, wenn das für die Prüfung eingereichte Führungszeugnis bei der Antragstellung nicht älter als zwölf Monate ist),
  10. eine Erklärung über Straf- und Disziplinarverfahren gemäß Vordruck,
  11. eine Erklärung über anderweitigen Vorbereitungsdienst außerhalb Schleswig-Holsteins gemäß Vordruck,
  12. einen Lebenslauf,
  13. ausgefüllter Personalbogen (bei Einreichung nur in Papier: in doppelter Ausführung).

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