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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Die Erhaltung des Bauwerks

Über die Schwierigkeiten bei der Erhaltung eines monumentalen Baudenkmals

Letzte Aktualisierung: 27.02.2015

Eingangs wurde schon dargelegt, dass sich das Gebäude lange Zeit kaum großer Beliebtheit erfreute. Die zum Ausgang des 19. Jahrhunderts geschaffenen Bauten waren ganz allgemein in der Beurteilung durch die Fachwelt nicht gerade mit Lob bedacht worden. Vor allem betraf dies den "Roten Elefanten", dessen Aufwand bei der gestalterischen Durchbildung immer wieder Anlass zu Kritik gegeben hat.

Hinsichtlich der Ausmaße des Gebäudes sollten nunmehr allerdings die kritischen Stimmen angesichts der Existenz des benachbarten, alle Maßstäbe sprengenden Wiking-Turmes verstummt sein.

Ganz allmählich, im zweiten Drittel dieses Jahrhunderts setzte sich die Auffassung durch, dass nun auch die Bauten aus dem Ende des vorigen Jahrhunderts als Zeichen ihrer Zeit zu verstehen und daher auch entsprechend zu würdigen seien. Dies galt vor allem auch für die handwerkliche Ausführung. Es lagen hinreichende Gründe vor, das ehemalige Regierungsgebäude unter Denkmalschutz zu stellen. Dieser Schritt war angesichts des zu beobachtenden ständigen Verlustes denkmalgeschützter Substanz notwendig und folgerichtig. Es wird daher Aufgabe dieser und kommender Generationen sein, die denkmalpflegerischen Ansprüche durchzusetzen, den Fortbestand des Hauses zu sichern, es zu erhalten und mit seiner Bausubstanz mit sehr viel Rücksichtnahme umzugehen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind die Verantwortlichen im gemeinsamen Zusammenwirken gefordert, die Denkmalpflege, die Nutzer des Gebäudes und das Landesbauamt Schleswig. Die Erhaltung des Gebäudes obliegt dem Sachgebiet "Denkmalpflege" des Landesbauamtes Schleswig.

Bei allen Überlegungen zur Erhaltung des Gebäudes ist davon auszugehen, das die zu sanierenden Bauglieder als Bestandteile des Baudenkmals zu respektieren sind. Deutliche Mängel traten inzwischen zutage:

Die 1877/78 eingebaute Heizungsanlage war völlig überaltet und abgängig. Die Wärmeabgabe war durch Ablagerungen stark beeinträchtigt und unwirtschaftlich geworden. Ebenso verhielt es sich bei der Elektroinstallation. Die Anlage entsprach längst nicht mehr den einschlägigen Vorschriften.

In einer ersten größeren Baumaßnahme wurden diese Mängel im Innern des Gebäudes abgestellt. Mit der Erneuerung der Installationen und den dadurch notwendig gewordenen Stemm- und Putzarbeiten einher ging die Restaurierung der Räume. Dies wurde nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten vorgenommen unter sorgfältiger Respektierung der Befunde.

Eine weit größere Sorge bereitete jedoch der äußere Zustand des Gebäudes. Das Dach war - wie beschrieben ‑ undicht, das Gesims aus Terrakotta-Hohlkörpern wies starke Beschädigungen auf, Fehlstellen, Risse und offene Fugen, in die der hierzulande häufig waagerecht ankommende Regen eindringen konnte. Dadurch rosteten die eisernen Anker und sprengten die Hohlkörper. In einem Dreistufenplan wurde das Gebäude von außen instandgesetzt. Die Maßnahme wurde unter anderem auch deshalb in drei Abschnitten durchgeführt, um die Bauarbeiten "zu verstetigen", um längerfristig auch mittleren, leistungsfähigen, auch hier ansässigen Betrieben immer wieder Gelegenheit zu geben, sich jeweils am Wettbewerb zu beteiligen. Das Dach wurde den Befunden entsprechend wieder in englischem Schiefer in Rechteckdeckung neu eingedeckt und mit einer neuen Außenentwässerung versehen. Ernste Schwierigkeiten traten jedoch bei der Restaurierung des schadhaften, weitausladenden Gesimses auf. Die auf dem Dachboden lagernden, aus der Zeit der Errichtung des Baues stammenden Ersatzstücke der Terrakotta-Hohlkörper reichten nicht aus, um die schadhaften und nicht mehr zu reparierenden Teile auszuwechseln. Es mussten neue Hohlkörper geformt werden. Bei den Abformungen war das Schwinden zu berücksichtigen, das beim Brand der Tonkörper entsteht. Die neuen Ersatzstücke mussten maß- und farbgenau in die Kette der vorhandenen Glieder eingepasst werden. Diese Präzisionsarbeit hat sehr viel Zeit in Anspruch genommen. Dies galt nicht nur für das Gesims, sondern auch für die Fenstereinfassungen aus Terrakotta. Aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen fanden sich einige der alten Original-Terrakotta-Hohlkörper außerhalb des Dienstgebäudes in Schleswig und Umgebung. Diese Teile konnten aufgefunden und dankenswerterweise zurückgegeben werden. Sie wurden für den Ersatz der beschädigten Terrakottaglieder dringend benötigt.

Ein besonderes Problem stellt die Sanierung der Fenster dar. Es galt, die Anforderungen des Wärmeschutzes mit denen des Denkmalschutzes in Einklang zu bringen. Das Rahmenholz der rundbogigen Fenster war durchweg gesund und brauchbar, dies kam den Belangen des Denkmalschutzes entgegen. Die Schwachstellen dagegen traten im Brüstungs- und Kämpferbereich auf. Nach vorangegangenem Einbau von Probefenstern und längerfristig angesetzten Versuchen und Erprobungen, die die Einsicht und die Geduld der Nutzer forderten, konnten Lösungen gefunden werden, die letztlich zu einem befriedigenden Ergebnis geführt haben.

Schließlich wird der Sockel des Gebäudes aus belgischem Granit und rotem Sandstein zu sanieren sein. Hier treten deutliche Schäden zutage. Der Sandstein zeigt mancherlei Verwitterungsformen wie Abschalen, Absanden, Abbröckeln, Reliefbildung und Abschuppen. Hier werden die Befunde gründlich festzustellen und die Sanierung sorgfältig durchzuführen sein.

Schluss

Jeder Epoche sollte grundsätzlich das Recht eingeräumt werden, die ihr zeitgemäße Ausdrucksform zu finden. So sollte auch die Architektur des "Roten Elefanten" aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert verstanden und toleriert werden. Aus dem Respekt vor dem Überkommenen folgt die Verpflichtung zur Erhaltung dieses Baudenkmals.

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