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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Aufgaben

Die Aufgaben sind vielfältig!

Letzte Aktualisierung: 29.03.2022

Das Oberlandesgericht ist Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Familiensachen. Es ist zuständig für die Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte in Zivilsachen und der Amtsgerichte in Familien- und Kindschaftssachen sowie in Landwirtschaftssachen. Das Oberlandesgericht ist Revisions- und Beschwerdeinstanz in Strafsachen, Rechtsbeschwerdegericht in Ordnungswidrigkeitenverfahren und darüber hinaus zuständig zur Entscheidung über die Fortdauer von Untersuchungshaft.

Neben der Rechtsprechung nimmt das Oberlandesgericht zahlreiche Verwaltungsaufgaben wahr. Mit seinen richterlichen und nichtrichterlichen Referenten sowie dem Mitarbeiterstab aus Beamten und Angestellten ist die Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts zuständig für die Personalführung der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein, für die Fortbildung der Richter, für Notarangelegenheiten, Ehefähigkeitsbescheinigungen und weitere Aufgaben, die sich aus den Geschäftsverteilungsplänen ersehen lassen. Teil der Verwaltung ist auch das Justizprüfungsamt für die Erste Juristische Staatsprüfung sowie die Referendarabteilung.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat ca. 175 Mitarbeiter davon 65 Richterinnen und Richter. Es bestehen 18 Zivilsenate, von denen 6 zugleich Familiensenate sind, und 2 Strafsenate. Die Senate entscheiden in der Regel in der Besetzung mit einer Vorsitzenden/einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Zu den Sitzungen des Landwirtschaftssenats werden zwei Landwirte als Laienrichter hinzugezogen.

Das von den Richterinnen und Richtern des Oberlandesgerichts gewählte Präsidium beschließt die Geschäftsverteilung der Senate.

Der Oberlandesgerichtsbezirk

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht ist, worauf bereits sein Name hinweist, das einzige Oberlandesgericht des Bundeslandes. In Schleswig-Holstein gibt es 4 Landgerichtsbezirke (Flensburg, Itzehoe, Kiel und Lübeck) und 22 Amtsgerichte.

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