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Amtsgericht Elmshorn : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Schuldunfähigkeit – Freikarte im Strafrecht?

In der Presse ist es häufig zu lesen: Strafverfahren, bei denen eine Person gehandelt hat, die „schuldunfähig“ ist. In den sozialen Medien löst dies zuweilen Unverständnis aus. Teilweise besteht offenbar der Eindruck, dass eine schuldunfähige Person unverdient ihrer Gefängnisstrafe entgeht. Ist das so?

Letzte Aktualisierung: 25.06.2025 08:00 Uhr

Ein Bild einer Statue der Justitia.
Symbolbild

Richtig ist: Handelt eine Person ohne Schuld, so wird sie freigesprochen. Wer nicht für seine Taten verantwortlich gemacht werden kann, der kann auch nicht bestraft werden. Eine solche Schuldunfähigkeit kann zum Beispiel bestehen, wenn eine Person, die unter paranoider Schizophrenie leidet, zum Tatzeitpunkt aufgrund wahnhaften Erlebens gehandelt hat.

Das Problem: Was ist, wenn zu befürchten steht, dass die Person zukünftig wieder Straftaten begehen wird? Für diesen Fall kennt das StGB (Strafgesetzbuch) die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Es handelt sich dabei nicht um eine Strafe für vergangenes Tun, sondern um eine sogenannte „Maßregel der Besserung und Sicherung“ zum Schutz der Allgemeinheit.

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt voraus, dass eine Person im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der erheblich verminderten Schuldfähigkeit eine Straftat begangen hat und von der Person die Gefahr weiterer erheblicher Taten ausgeht. Ob dies der Fall ist, wird aufwendig im Rahmen eines Gerichtsverfahrens geprüft. Das Gericht muss dabei einen Sachverständigen, in der Regel einen Psychiater, hinzuziehen.

Bejaht das Gericht die Allgemeingefährlichkeit, so wird die Person in einer Psychiatrie untergebracht – zeitlich unbefristet. Zwar wird regelmäßig überprüft, ob die Entlassung der Person zu verantworten ist. Ein von vorneherein feststehendes Enddatum der Maßregel gibt es jedoch, anders als bei zeitlichen Freiheitsstrafen, nicht. Es handelt sich mithin um einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte der Person. Von einer Freikarte kann damit nicht gesprochen werden.

Im nächsten Teil erörtern wir unter Bezugnahme auf aktuelle Entscheidungen des OLG Schleswig, welche Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit das Gericht bis zum Abschluss der Hauptverhandlung ergreifen kann.

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