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Landespolizei
Schleswig-Holstein
: Thema: Ministerien & Behörden

Zentrale Ansprechstelle Antirassismus und Wertebeauftragte

Gemeinsam verschieden – Für Vielfalt, Toleranz und Respekt.

Letzte Aktualisierung: 08.03.2022

grafische Darstellung zweier sich schüttelnder Hände auf einem grauen Hintergrund
Zentrale Ansprechstelle Antirassismus und Wertebeauftragte

Initiiert durch den Landesaktionsplan gegen Rassismus wurde die Einrichtung einer Zentralen Ansprechstelle Antirassismus und Werte bei der Landespolizei Schleswig-Holstein im Jahr 2021 beschlossen und umgesetzt. Im Landesaktionsplan ist die zentrale Botschaft festgehalten: Alle Menschen sollen diskriminierungsfrei leben können.

Die Landespolizei Schleswig-Holstein macht es sich mit der Einrichtung der Zentralen Ansprechstelle zur Aufgabe, die Themen Werte, Antirassismus und Demokratieförderung in der Landespolizei präsent zu gestalten und proaktiv zu bearbeiten. Wir sind für sämtliche Fragen und Anliegen zu diesen wichtigen Themen in Verbindung mit der Polizeiarbeit erreichbar – sowohl für Bürger*innen, für Polizeiangehörige als auch für alle Institutionen, Organisationen und sonstige Akteur*innen, die im Themenfeld Antirassismus- und Wertearbeit aktiv sind.

Die Zentrale Ansprechstelle ist mit folgenden thematischen Schwerpunktaufgaben befasst, die mittels verschiedener Zugänge bearbeitet werden:

  • Sensibilisierung für die Themenfelder Antirassismus und Werte polizeiintern wie -extern
  • Bearbeitung von polizeilichen Aus- und Fortbildungsinhalten im Bereich Antirassismus und Werte
  • Begleitung der Landespolizei bei der (Weiter-)Entwicklung und Implementierung wertebezogener Ansätze
  • Analyse von möglicherweise Rassismus begünstigenden Strukturen und Verfahrenswegen
  • Ansprechbarkeit für alle Anliegen oder auch Beschwerden rund um die Themen Antirassismus und Werte in Verbindung mit der Polizeiarbeit sowie gegebenenfalls Vermittlung an andere Stellen, z. B. Beratungsstellen

Sprechen Sie uns an!

Antirassismus

Landesaktionsplan gegen Rassismus

Was ist eigentlich Rassismus genau?

Auch heute noch sind Minderheiten in Deutschland und auf der ganzen Welt von Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus auf struktureller, institutioneller und individueller Ebene betroffen.

Mit strukturellem Rassismus ist beispielsweise gemeint, dass People of Colour in Deutschland nachweislich schlechtere Chancen auf dem Arbeits- oder Wohnungsmarkt oder im Bildungssystem haben. Sie erfahren also eine ganz konkrete Benachteiligung durch Rahmenbedingungen des gesellschaftlichen Systems der Mehrheitsgesellschaft. Institutioneller Rassismus beschreibt die Benachteiligung von Personen aufgrund zugeschriebener Herkunft durch Normen und Prozesse von Organisationen, zu denen auch die Polizei zählen kann. Ein Beispiel ist das Phänomen „Racial Profiling“. Individueller Rassismus schließlich umfasst das Denken und Handeln auf Ebene der einzelnen Person. Hier sollte zwischen dem sog. „Alltagsrassismus“ und extrem-rassistischem Verhalten, wie z. B. gewalttätigen Angriffen auf Personen mit Migrationsgeschichte, unterschieden werden. Beim Alltagsrassismus liegt nicht unbedingt eine rassistische Absicht zugrunde, aber Fragen wie „Wo kommst du denn wirklich her?“ können dennoch eine rassistisch-beleidigende Wirkung entfalten. Ganz wichtig: Rassismus ist alltäglich, und er geht uns alle an! Allen drei Arten von Rassismus muss auf unterschiedliche Weise begegnet werden, um sie nachhaltig zu bekämpfen.

Die Landespolizei begreift Antirassismus, also den Einsatz gegen Rassismus und Diskriminierung, insgesamt als ein Themenfeld einer übergreifenden Werthaltung. Andere wichtige Werte sind z. B. Humanität, Respekt, Wertschätzung oder Gerechtigkeit.

Kontaktbox

Zentrale Ansprechstelle Antirassismus und Wertebeauftragte der Landespolizei Schleswig-Holstein

Mühlenweg 166, 24116 Kiel

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