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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht : Thema: Gerichte & Justizbehörden

Freispruch des Amtsgerichts Kiel in einem "Stealthing"-Verfahren aufgehoben

Pressemitteilung 2/2021

Letzte Aktualisierung: 19.03.2021

Der II. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat ein Urteil des Amtsgerichts Kiel vom 17. November 2020 zu einem Fall des sogenannten Stealthings aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Der Vorsitzende Richter des II. Strafsenats hat heute in der Hauptverhandlung über die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin das Urteil des II. Strafsenats verkündet.

In der mündlichen Urteilsbegründung hat der Vorsitzende ausgeführt, der vor dem Amtsgericht Kiel im Jahre 2019 angeklagte Sachverhalt erfülle grundsätzlich den Straftatbestand des sexuellen Übergriffs gemäß § 177 Abs. 1 StGB. Erkläre ein Opfer vor dem Geschlechtsverkehr, dass es diesem nur mit Kondom zustimme, so könne das ungeschützte Eindringen auch dann als sexueller Übergriff im Sinne von § 177 Abs. 1 StGB strafbar sein, wenn das Opfer das Fehlen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs nicht bemerke. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Das Amtsgericht hatte den Angeklagten freigesprochen, weil es die angeklagte Tat nicht für strafbar hielt. Eine umfangreiche Beweisaufnahme erfolgte daher vor dem Amtsgericht nicht. Der Angeklagte musste sich vor dem Amtsgericht Kiel verantworten, weil ihm vorgeworfen worden war, er habe während einer Pause beim Geschlechtsverkehr vom Opfer unbemerkt das Kondom entfernt und den Geschlechtsverkehr ungeschützt fortgesetzt. Das Opfer habe den Angeklagten an dem Tag mehrfach zuvor darauf hingewiesen, dass es Geschlechtsverkehr nur mit Kondom wolle. Das Opfer habe erst im Anschluss gemerkt, dass der Angeklagte den Geschlechtsverkehr ungeschützt fortgesetzt habe.

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. März 2021, Az. 2 OLG 4 Ss 13/21

Amtsgericht Kiel, Urteil vom 17. November 2020, Az. 38 Ds 559 Js 11670/18

Pressestelle des Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts

Der stellvertretende Pressesprecher
Simon Starke

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Tel.: 04621/86-1328
Fax: 04621/86-1372

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