Das "Landesprogramm Fischerei und Aquakultur" bündelt Fördermittel aus unterschiedlichen Quellen. Ein wesentlicher Teil kommt aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), dem Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Maßnahmen im Bereich Fischerei und Aquakultur in der europäischen Förderperiode 2021 – 2027. Nationale Mittel des Landes, des Bundes und – in einigen Förderbereichen – auch kommunale Mittel werden als ergänzende nationale Kofinanzierung eingesetzt. Die Abwicklung der Förderperiode umfasst noch zwei zusätzliche Jahre, endet also mit Ablauf des Jahres 2029.
Rund 40 Millionen Euro: Vielfältiges Förderangebot
Das Landesprogramm besteht aus einem umfassenden Angebot an Fördermöglichkeiten für die gesamte Bandbreite des vielfältigen Fischerei- und Aquakultursektors in Schleswig-Holstein. Von den insgesamt 211,8 Millionen Euro an europäischen Mitteln, die im Rahmen des EMFAF für Deutschland bereitgestellt werden, erhält Schleswig-Holstein 27,8 Millionen Euro. Ergänzt um die nationalen Mittel stehen so bis zum Ende der Abwicklungsphase der Förderperiode im Jahr 2029 rund 40 Millionen Euro für den Fischereisektor in Schleswig-Holstein zur Verfügung.
AnsprechpartnerInnen
Zuständig für die Förderung ist das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, LLnL. Informationen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung erhalten Sie dort im Dezernat 30 – Fischereiförderung bei:
Grundsätzliche Informationen zum Landesprogramm Fischerei und Aquakultur erhalten Sie bei der EMFAF-Verwaltungsbehörde beim Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. Ansprechpartnerinnen:
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