Navigation und Service

Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Förderung des ländlichen Raums 2023-2027



Letzte Aktualisierung: 10.05.2023

Die Gestaltung des ländlichen Raums zu einem nachhaltigen wirtschaftlichen und ökologischen Gebiet und zu einem attraktiven und sozial lebenswerten Lebensraum wird auch für die künftige Förderperiode des "Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)" eine wichtige Herausforderung sein.

Innerhalb ihrer Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fördert die EU die Entwicklung ländlicher Räume mithilfe des ELER. Die neue Förderphase hat Anfang 2023 begonnen. In den Jahren 2021 und 2022, also der Zeit zwischen beiden Förderphasen, hat eine Übergangsverordnung den formalen Rechtsrahmen für die Gemeinsame Agrarpolitik gebildet.

In Deutschland entschied bislang jedes Bundesland in einem eigenen Programm, wie es die ELER-Gelder einsetzt. Für die neue Förderphase 2023-2027 regelt dies der GAP-Strategieplan für ganz Deutschland für ganz Deutschland. Er enthält auch die jeweiligen Ziele und Maßnahmen, die die einzelnen Bundesländer für sich definieren.

Die Mehrheit der Menschen lebt in Schleswig-Holstein im ländlichen Raum – und sie leben gern dort. Sie sind eng verbunden mit der Land- und Forstwirtschaft, mit der reichhaltigen Kultur- und attraktiven Naturlandschaft. Die gesellschaftlichen Grundbedürfnisse nach optimal ausgerichteten Verkehrsnetzen, sauberer Luft, schnellem Internet, nach Schulen und Kindergärten sowie guter Versorgung im Alter unterscheiden sich im Kern zwischen der Stadt- und Landbevölkerung kaum. Lösungsansätze in ländlichen Regionen sind aber komplexer und bedürfen des dörflichen Engagements sowie Initialideen von Einzelnen.

Der Europäische Landwirtschaftsfonds ist ein Finanzierungselement, mit dem mehr Umwelt- und Klimaschutz, eine stärkere Verbreitung und Nutzung von Kenntnissen und Innovationen, die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft sowie die Attraktivität des ländlichen Raums in Schleswig-Holstein vorangebracht werden können.

Schleswig-Holstein bringt sich mit eigenen Fördermaßnahmen im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans in die Umsetzung der Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ein.

Diese Fördermaßnahmen werden in Schleswig-Holstein in der Förderperiode 2023-2027 umgesetzt:

ELER-Fördermaßnahmen

Ansprechperson Programmkoordinierung ELER-Förderung:

Juleika Walther, ELER-Verwaltungsbehörde
E-Mail: juleika.walther@mekun.landsh.de
Telefon: 0431 988-7067

Weitere Informationen

Publizität

Publizität

Erstmals wurde mit der EU-Förderperiode 2023-2027 für die Bundesrepublik Deutschland ein nationaler GAP-Strategieplan erstellt. Auf der Grundlage von zentralen EU-Vorgaben und auf Basis des nationalen Strategieplans hat Schleswig-Holstein das Landesprogramm ländlicher Raum 2023-2027 als einen Teil des deutschen GAP-Strategieplans erstellt. Für die durchgeführten Investitionen sind die Vorschriften über die Gewährleistung der Publizität gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2022/120 vom 21. Dezember 2021 (Anhang III) einzuhalten.

Informationsblatt zur Anwendung von Informations- und Kommunikationsmaßnahmen (PDF, 532KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Zum Herunterladen

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

EU-Logos – farbig – EU-finanziert

EU-Logos – farbig – EU-kofinanziert

01-SH - MEKUN-ELER-Land

02-SH - MEKUN-ELER-Bund-Land

03-SH - MEKUN-ELER

04-SH - MEKUN-Land

05-SH - MEKUN-Bund-Land

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

EU-Logos – farbig – EU-finanziert

EU-Logos – farbig – EU-kofinanziert

01-SH - MLLEV-ELER-Land

02-SH - MLLEV-ELER-Bund-Land

03-SH - MLLEV-ELER

04-SH - MLLEV-Bund-Land

05-SH - MLLEV-Land-LR

06-SH - MLLEV-Land-LR

07-SH - MLLEV - ELER kofinanziert

Downloads für das Betriebssystem Mac OS X

MACOSX

Bei Finanzierung/Kofinanzierung mehrerer Ministerien ist das Logo der Landesregierung zu verwenden:

EU-Logos – farbig – EU-finanziert

EU-Logos – farbig – EU-kofinanziert

Bauschild – EU-finanziert

Bauschild – EU-finanziert

Medieninformationen

Begleitausschuss

Der regionale Begleitausschuss setzt sich aus Mitgliedern der Bundes- und Landesregierung, der lokalen Aktionsgruppen sowie Sprecherinnen und Sprecher folgender Partnerbereiche zusammen:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Umwelt und Naturschutz
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • Wirtschaft und Arbeit
  • übergreifende Politikbereiche.

Der regionale Begleitausschuss für die Förderperiode 2023 – 2027 hat sich in seiner Sitzung am 15. Juni 2023 konstituiert.

Geschäftsordnung (Stand: 20.06.2024) (PDF, 215KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Mitglieder des regionalen Begleitausschusses des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung des nationalen GAP-Strategieplans im Förderzeitraum 2023 – 2027 (PDF, 104KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Dokumentenservice für Mitglieder

Mitglieder des regionalen Begleitausschusses gelangen hier zum internen Bereich.

Bei Fragen zum internen Bereich wenden Sie sich bitte an:

simone.eckert@mekun.landsh.de

Auswahlkriterien



Logo Landesprogramm ländlicher Raum 2023 - 2027
Mit diesem Logo werden künftig alle Projekte aus dem Landesprogramm Ländlicher Raum (ELER) versehen.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen