Neben Schleswig-Holstein nutzen neun andere Bundesländer sowie das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung Mittel aus dem EMFAF. Zur Darlegung der geplanten Verwendung der Mittel und den damit verfolgten Zielsetzungen, wurde in partnerschaftlicher Zusammenarbeit ein gemeinsames Programm erstellt. Die Europäische Kommission hat das Deutsche Programm im November 2022 genehmigt.
Ablauf und Umsetzung des Programms
Das genehmigte Programm bildet die Basis für die Verwendung von Mitteln des EMFAF in Deutschland. Anhand von prioritätsbezogenen Analysen der aktuellen Situation ermittelt es konkrete Zielsetzungen für die Förderung und stellt dar, für welche Maßnahmen und nach welchen Kriterien die Mittel vergeben werden.
Die Begleitung der Umsetzung des Programms erfolgt durch einen so genannten Begleitausschuss, der sich zusammensetzt aus VertreterInnen des Bundes und der EMFAF-nutzenden Bundesländer sowie Interessenvertreter z. B. von Fischerei- und Umweltverbänden und Gewerkschaften. Der Ausschuss tagt in der Regel zwei Mal jährlich und diskutiert in enger Abstimmung mit der Europäischen Kommission Rechtsfragen und fischereifachliche Fragen sowie den aktuellen Stand der Programm-Umsetzung.
Über den Fortschritt der Programmumsetzung ist regelmäßig zu berichten. Ein vom Begleitausschuss erstellter Evaluierungsplan hat darüber hinaus zum Ziel, bestimmte Aspekte der Programmumsetzung genauer zu untersuchen.
Weitere Informationen
Das Programm sowie weitere Informationen zum Begleitausschuss und zum Stand der Umsetzung finden Sie auf dem gemeinsamen Fischereiportal von Bund und Ländern.