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Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Digitaler Antrag auf Förderung

Letzte Aktualisierung: 26.07.2024

Voraussetzungen für den digitalen Antrag

Im Landesprogramm Fischerei und Aquakultur ist ab sofort die digitale Antragstellung möglich. Hierfür benötigen Sie ein Servicekonto auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein. Wenn Sie noch kein Servicekonto angelegt haben, registrieren Sie sich bitte hier https://servicekonto.serviceportal.schleswig-holstein.de/Servicekonto/Registration/SelectServicekontotype/ShowMenu/ und wählen aus, welche Art Servicekonto Sie anlegen möchten:

  • Private Antragsteller: „als Privatperson“
  • Unternehmen, Vereine, Stiftungen: „als Unternehmen“
  • Behörden: „als Behörde“

Nutzen Sie hierbei bitte die Möglichkeit der Authentifizierung. Private Antragsteller weisen Ihre Identität mit dem elektronischen Personalausweis nach, Unternehmen und Behörden mit ihren jeweiligen Elster-Zertifikaten. Nur in diesem Fall ist eine rechtssichere Kommunikation mit Ihnen möglich. Halten Sie diese daher für die Registrierung bereit.

Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung im Serviceportal:

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Auf der Seite "Fördermöglichkeiten"finden Sie eine Auflistung aller förderfähigen Maßnahmen im Landesprogramm Fischerei und Aquakultur 2021-2027 sowie weitere Informationen zu Ansprechpartnern, Fördervoraussetzungen und rechtlichen Grundlagen. Außerdem finden Sie bei den jeweiligen Maßnahmen den Link zum entsprechenden digitalen Förderantrag. Für die Antragstellung benötigen Sie dann das oben beschriebene passende Servicekonto auf dem Serviceportal Schleswig-Holstein.

Hinweis

Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung vor der Antragsstellung mit der Bewilligungsbehörde abstimmen. Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres Antrages mit den jeweils zuständigen AnsprechpartnerInnen des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.

Der digitale Antrag in wenigen Schritten

  • Sie wählen die für Ihr Anliegen passende Fördermaßnahme auf der Seite „Fördermöglichkeiten“ aus. Dort finden Sie die AnsprechpartnerInnen beim LLnL, mit denen Sie vorab Kontakt aufnehmen. Das Datum des Kontaktes zum LLnL geben Sie anschließend in Verbindung mit der Ihnen genannten Maßnahmenart im Antragsformular an.
  • Sie folgen dem Link „Zum digitalen Antrag“ auf der Seite der von Ihnen gewünschten Fördermaßnahme. Damit gelangen Sie zunächst zur Startseite des Serviceportals Schleswig-Holstein, auf der Sie sich mit Ihrem Servicekonto (als Privatperson/Unternehmen/Behörde) anmelden.
  • Sie füllen den Antrag innerhalb des Serviceportals vollständig aus und reichen diesen ein.
  • Es erfolgt die Prüfung des Antrags durch die Bewilligungsstelle.
  • Der Förderbescheid wird Ihnen bei positivem Ergebnis der Prüfung über Ihr Servicekonto zugestellt und Sie können mit der Durchführung des Projekts beginnen.
  • Hinweis: Mit der Durchführung des Projektes darf erst begonnen werden, wenn ein positiver Förderbescheid erteilt wurde. Soll bereits eher mit der Durchführung begonnen werden, müssen Sie einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn stellen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ohne Genehmigung führt dazu, dass Ihr Projekt nicht mehr förderfähig ist.

Ausblick

Aktuell arbeitet die Landesverwaltung an der Digitalisierung der weiteren Prozesse des Förderverfahrens (z.B. Auszahlungsantrag, elektronisches Einreichen von Zahlungsbelegen, Verwendungsnachweise), um Ihnen langfristig eine vollständig digitale Abwicklung des gesamten Fördervorgangs zu ermöglichen.

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