Ma�nahmenblatt

Ressort
Staatskanzlei (StK)
 
Referat
26
 
�bergeordnetes Ziel
Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Gesellschaft für die Inklusion und Menschen mit Behinderungen ausbauen
 
Titel der Ma�nahme
Entwicklung und Förderung von inklusiven Sozialräumen in den Kreisen Pinneberg und Segeberg sowie in den Städten Mölln und Glückstadt
 
Beschreibung
    1. in normaler Sprache:

      Gemeinsam mit der Aktion Mensch werden bis zu vier inklusive Sozialraum-Projekte in Kommunen mit jeweils bis zu 1 Mio. € über 5 Jahre gefördert. Die Aktion Mensch übernimmt die nichtinvestive Förderung der Netzwerkpartner in den Kommunen mit bis zu 500.000 € je Projekt; die Staatskanzlei fördert den investiven Bereich mit bis zu 500.000 € je Projekt aus dem Fonds für Barrierefreiheit, der 2020 um 5 Mio. € zur Unterstützung des Entwicklungsfonds für Innenstädte und Ortszentren unter besonderer Beachtung von Kinderfreundlichkeit und Barrierefreiheit aufgestockt wurde.

    2. in Leichter Sprache:

      Das ist eine übergreifende Maßnahme. Übergreifende Maßnahme heißt:
      Die Maßnahme betrifft verschiedene Lebens·bereiche von Menschen mit Behinderungen.
      Zum Beispiel die Bereiche:
      • Bildung und Arbeit,
      • Leben und Wohnen
      • und Barriere·freiheit.
      Die Maßnahme soll allen Menschen zeigen:
      Das wollen wir verändern. So soll es werden.
      Vielleicht haben noch mehr Menschen gute Ideen.
      Sie können dann ähnliche Maßnahmen machen.
      Das wollen wir als Staats·kanzlei machen:
      Wir wollen inklusive Orte schaffen. Inklusive Orte bedeutet:
      Hier sollen sich Menschen mit
      und ohne Behinderung treffen können.
      Zum Beispiel
      • In der Innen·stadt oder im Bürger·amt
      • Auf dem Dorf·platz oder im Sport·verein
      An den Orten soll es gute Angebote geben für Menschen mit und ohne Behinderung.
      Zum Beispiel:
      • Angebote zum Treffen und Kennenlernen
      • Angebote zum gemeinsamen Wohnen oder Arbeiten
      • Angebote für Freizeit und Bildung
      2 Städte und 2 Kreise wurden ausgewählt und können bei den inklusiven Orten mitmachen.
      Die Angebote an den Orten sollen so sein: Dass alle Menschen mitmachen können.
      Der Verein Aktion Mensch und die Landes·regierung unterstützen die inklusiven Orte.

    3. link zum Geb�rdenvideo:

      > https://youtu.be/VW1gpu4BKno

 
Zeitrahmen
ab 2021 bis 2027
 
Umsetzungsstand
 
Handlungsfelder
    0: Übergreifende Maßnahmen
    1: Bewusstseinsbildung
    4: Unabhängige Lebensführung, Bauen und Wohnen
    9: Mobilität und Barrierefreiheit
 
Ziel / Ma�nahme
Z 1 M 9 - übergreifende Maßnahme
 
Status
begonnen
 
letzte �nderung
10.04.2024 - 17:02 Uhr

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