Die Förderrichtlinie "Fonds für Barrierefreiheit" wird zum Ende des Jahres 2026 auslaufen. Im Jahr 2027 wird es keine Fördermöglichkeiten aus dem Fonds für Barrierefreiheit geben, da die Mittel vollständig vergeben worden sind. Die Förderung wird – je nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln – evtl. in 2028 wieder aufgenommen.
Insgesamt standen von Seiten der Staatskanzlei 17,8 Millionen Euro Fördergelder zur Herstellung von Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Bis 2026 wurden insgesamt 245 investive, nichtinvestive und digitale Vorhaben zur Herstellung der Barrierefreiheit mit einem Volumen von rund 15,9 Millionen Euro durch die Landesregierung gefördert. Darüber hinaus wurden im Tandemprojekt "Inklusion vor Ort" mit der Aktion Mensch vier Modellkommunen für investive Vorhaben zur Schaffung von inklusiven Sozialräumen mit knapp zwei Millionen Euro gefördert.
Online-Dienste
Förderanträge konnten vorerst letztmalig bis zum 01.04.2026 online gestellt werden. Die Förderung wird – je nach Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln – evtl. in 2028 wieder aufgenommen.
Drei Anträge – eine Adresse: Im Service-Portal finden Sie alle Anträge rund um den Fonds für Barrierefreiheit. Hier können Sie folgende Dokumente bequem online einreichen:
- einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein investives Vorhaben (vorerst nicht mehr möglich)
- einen Auszahlungsantrag für eine gewährte Zuwendung
- einen Verwendungsnachweis
Hier geht es zu den Anträgen
Sollten Sie Unterstützung bei der Eingabe ihrer Daten oder die Formulare per E-Mail oder in Papierform benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.