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Thema : Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Das Land richtet seine Arbeit jedoch schon weitaus länger am Leitgedanken der Inklusion aus.

Letzte Aktualisierung: 18.10.2024

In einem großen Raum sitzen viele Menschen, einige davon im Rollstuhl.
Fachtagung im Landtag zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen (Archivbild).

Schon 2007 hatte die Landesregierung ein Gesamtkonzept der Politik für Menschen mit Behinderungen erstellt. Seit 2014 ist die Inklusion sogar in der Landesverfassung verankert. Schleswig-Holstein hat sich zum Ziel gesetzt, eine solidarische und barrierefreie Gesellschaft zu schaffen.

Gleichzeitig gilt: Inklusion ist ein Prozess, der mit dem Umdenken in den Köpfen der Menschen beginnt. Eine inklusive Gesellschaft kann nicht von heute auf morgen beschlossen oder verordnet werden. Die Landesregierung hat deshalb 2017 ihren ersten Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen, der zweite Landesaktionsplan wurde im Januar 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Weitere Informationen zum Landesaktionsplan

Behindert ist, wer behindert wird

Die UN-Behindertenrechtskonvention formuliert einen neuen Denkansatz in der Behindertenpolitik: Im Vordergrund stehen nicht mehr individuelle, sondern gesellschaftliche Beeinträchtigungen. Körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen werden in erster Linie als ein persönliches Merkmal verstanden. Erst durch zu hohe Bordsteine, Ampeln ohne Audiosignale oder zu schwere Sprache werden Menschen "behindert".

Ministerpräsident Daniel Günther steht an einem Rednerpult, neben ihm steht ein Gebärdendolmetscher
Gebärdendolmetscher bei einem Pressetermin von Ministerpräsident Daniel Günther.

Studien zeigen, dass die meisten Menschen beim Wort "Behinderung" zuerst an Menschen im Rollstuhl oder mit dem Down-Syndrom denken. Die UN-Behindertenrechtskonvention meint jedoch viel mehr. Denn Menschen mit Behinderungen sind keine homogene Gruppe. Ob und welche Unterstützung sie brauchen, ist so vielfältig, wie die Menschen selbst.

Weitere Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention

Um allen Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden, hat die Landesregierung daher unter anderem eine Handreichung zur Organisation barrierefreier Veranstaltungen erstellt.

barrierefrei! Leitfaden und Checkliste zur Organisation von Veranstaltungen der Landesregierung. (PDF, 4MB, Datei ist barrierefrei)

Land fördert Projekte zur Barrierefreiheit

Von 2019 bis 2024 stellt die Landesregierung 21,2 Millionen Euro in einem Fonds für Barrierefreiheit bereit. Mit dem Geld unterstützt das Land verschiedene inklusive Projekte, etwa die barrierefreie Umgestaltung von Gebäuden. Auch Veranstaltungen, Fortbildungen oder Projekte zu den Themen "Inklusion" und "Barrierefreiheit" konnten einen Zuschuss erhalten, so wie beispielsweise der Dokumentarfilm von Dr. Carsten Dethlefs zur politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Seit 2019 hat es bereits fünf Förderperioden gegeben, in denen insgesamt 211 Vorhaben gefördert wurden. 2025 wird es keine Förderperiode geben. Voraussichtlich können ab 2026 wieder Förderanträge gestellt werden.

Weitere Informationen und Online-Antrag zum Fonds für Barrierefreiheit

Förderrichtlinien und Merkblatt für Arztpraxen

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