Um die Ostsee besser zu schützen, müssen verschiedene Maßnahmen ineinandergreifen, die an allen auf die Ostsee einwirkenden Belastungsquellen ansetzen. Eine dieser Maßnahmen ist die Schaffung von effektiven Schutzgebieten. Im Rahmen des Aktionsplan Ostseeschutz 2030 (APOS 2030) geschieht dies derzeit: Die Landesregierung weist innerhalb bereits bestehender Natura 2000-Gebiete drei marine Naturschutzgebiete in der Ostsee aus, um ökologisch besonders wertvolle Naturräume und Hotspots der Biodiversität zu erhalten.
Geplant sind drei marine Naturschutzgebiete: „Ostseefläche Geltinger Bucht bis Schleimündung“, „Ostseefläche südliche Hohwachter Bucht“ und „Ostseefläche westlich Fehmarn“. Die Ausweisung erfolgt auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes in vier Phasen: Vorbereitung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, öffentliche Auslegung und Verkündung. Mehr zum Ausweisungsverfahren erfahren Sie hier:
Der Weg zum Naturschutzgebiet