Für die Landesregierung sind Integration und Teilhabe von Menschen mit eigener oder familiärer Zuwanderungsgeschichte, die hier auf Zeit oder für immer leben, seit vielen Jahren ein zentrales Politikfeld. Gelingende Integration macht Zuwanderung zu einer Bereicherung unserer vielfältigen Gesellschaft.
Integration ist eine Querschnittsaufgabe. Dies spiegelt sich auch in der Aufgabenverteilung innerhalb der Landesregierung wider. Das Sozialministerium ist dabei vor allem für die migrationsspezifischen Themen wie Sprache und Migrationsberatung sowie die Integrationssteuerung auf kommunaler Ebene zuständig. Für andere Themen sind entsprechend andere Ministerien zuständig.
Bei den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Integration ist eine enge Abstimmung mit den anderen Ressorts sowie den entsprechenden Bundesbehörden notwendig, da für viele Bereiche auch der Bund zuständig ist. Deshalb sind auch auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge viele wichtige Informationen zu finden.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)