Das Land hat von 2019 bis 2024 bis zu 30 Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe (KIT) in den Kreisen und kreisfreien Städten gefördert. Ziel der Förderung war ein aufeinander abgestimmtes kommunales System, das die Bedingungen für eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte schafft.
Zur langfristigen Absicherung der KIT-Stellen wurde ab 2025 eine dauerhafte finanzielle Unterstützung der Kreise und kreisfreien Städte für die KIT-Stellen im Kommunalen Finanzausgleich verankert. Hierüber erhalten die Kreise, Gemeinden und Ämter bereits seit 2021 Zuweisungen für die Aufnahme und Integration von Asylantragstellenden und ihren Familienangehörigen. Gemäß § 21 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) erhalten die Kreise und kreisfreien Städte seit 2025 jährlich zusätzlich 2,0 Millionen Euro zur dauerhaften Finanzierung der bestehenden Personalstellen für die Koordinierung von Integration und Teilhabe.
Aufgabe dieser Stellen ist die Koordinierung, Weiterentwicklung und Steuerung von aufeinander abgestimmten Integrations- und Teilhabestrukturen sowie -maßnahmen im Kreis bzw. in der kreisfreien Stadt in Zusammenarbeit mit den relevanten Behörden, Einrichtungen und anderen Trägern, die Aufgaben der Integration und Teilhabe wahrnehmen.
Finanzausgleichsgesetz
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Koordinierung für Integration und Teilhabe sowie weitere Informationen zu den Handlungsschwerpunkten finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Kreise und kreisfreien Städte.
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